# Dienstplan-App für die Gastronomie: Welche Software zu welchem Betrieb passt

> Sechs Optionen für ein Café, eine Bar oder ein Restaurant mit einem Standort. Preise, Zeiterfassung, Lohn-Export und Kündigungsfristen, jeweils von der Seite des Anbieters selbst.

- Author: Alex Riesenkampff (Super44)
- Published: 2026-09-08 · Updated: 2026-09-08
- Canonical: https://super44.ai/de/blog/dienstplan-app-gastronomie

## Das Wichtigste in Kürze

- Der Preis hängt daran, ob pro Kopf oder pro Standort abgerechnet wird, und der Wechselpunkt liegt niedrig. Papershift kostet 4,00 € je Mitarbeitendem im Monat, also 32 € bei acht Leuten, Ordio dagegen 89 € pauschal für den Standort, unabhängig von der Teamgröße.
- Zeiterfassung ist nicht überall im Einstiegstarif enthalten. Bei Papershift, gastromatic und Planday ist sie ab dem günstigsten Tarif dabei, bei Ordio erst im Plus-Tarif für 129 € statt 89 €.
- Die Anbieter unterscheiden sich weniger beim Planen als beim Nachziehen. Bei Super44 wird der Vorschlag für die kommende Woche gegen die erwartete Nachfrage aus Kassenhistorie und Wetterprognose angepasst; die übrigen fünf bieten so etwas nicht an.
- Der niedrigste Kopfpreis unter den bezahlten Angeboten kommt von Planday mit 2,99 € je Benutzer im Monat, bei einer Mindestabnahme von fünf.
- Die günstigste Option auf dieser Seite bleibt die eigene Tabelle zu 0 €. Sie erfasst nur keine Arbeitszeit, und genau das ist seit dem BAG-Beschluss von 2022 Pflicht.
- Weil Kopfpreise mitwachsen und Pauschalen nicht, kippt die Rangfolge unterwegs: ab dreizehn Namen im Plan ist Papershift teurer als eine 49-Euro-Pauschale, ab siebzehn auch Planday.
- Die Kündigungsfristen unterscheiden sich stärker als die Preise. Papershift nennt in den AGB einen Vertrag auf unbestimmte Dauer mit 30 Tagen zum Monatsende, gastromatic drei Monate beim Einjahresvertrag und sechs Monate beim Zweijahresvertrag.
- Aufzeichnungspflichtig ist die Arbeitszeit schon heute, elektronisch aber nicht. Das Arbeitszeitgesetz in der Fassung vom 23. Oktober 2024 verlangt in § 16 Abs. 2 nur die Aufzeichnung der über acht Stunden hinausgehenden Zeit und schreibt keine Form vor.
- shyftplan taucht in Vergleichen für die Gastronomie auf, nennt auf der eigenen Seite aber einen "Mindestpreis von 700 € pro Monat" und zeigt Siemens Energy, ZF, Bosch und Mercedes als Kunden. Für einen Betrieb mit zehn Leuten ist das keine Option.

## Auf einen Blick

1. **Die Tabelle, die du schon hast** — passt zu Ein Team von vier bis sechs Leuten mit festen Schichten, das den Plan seit zwei Jahren kaum ändert
2. **Papershift** — passt zu Ein kleiner Betrieb mit bis zu etwa zwölf Mitarbeitenden, der pro Kopf zahlen will statt pro Standort (https://www.papershift.com/preise)
3. **gastromatic** — passt zu Ein Betrieb, der einen Gastronomie-Spezialisten mit stationärer Stempeluhr will und eine längere Bindung akzeptiert (https://www.gastromatic.com/de/preise/)
4. **Ordio** — passt zu Ein Standort mit vielen Aushilfen, bei dem ein Pauschalpreis pro Betrieb günstiger ist als jeder Kopfpreis (https://www.ordio.com/preise)
5. **Super44** — passt zu Ein Betrieb mit schwankender Nachfrage, dessen Besetzung sich Woche für Woche nach Wetter und Umsatz richten sollte (https://super44.ai)
6. **Planday** — passt zu Ein Team ab fünf Personen, das den niedrigsten Kopfpreis sucht und keinen DATEV-Export braucht (https://www.planday.com/de/preise/)

Die Preisfrage bei Dienstplan-Software ist nicht "was kostet es", sondern "wonach wird gezählt". Es gibt hier zwei Abrechnungsmodelle: pro Kopf, wie bei Planday zu 2,99 € und Papershift zu 4,00 €, oder pauschal pro Betrieb, wie bei Super44 zu 49 €, gastromatic ab 69,50 € und Ordio zu 89 €. **Bei acht Leuten kostet der günstigste Kopfpreis 23,92 €, bei dreißig Leuten 89,70 €. Die Pauschale ändert sich in beiden Fällen nicht.**

Deshalb liegt die Entscheidung nicht beim Preis, sondern bei der Teamgröße, und der Kipppunkt ist ausrechenbar. Unter dreizehn Namen im Plan ist Papershift günstiger als unsere Pauschale, unter siebzehn ist Planday es. Darüber dreht es sich um, und zwar dauerhaft.

Der zweite Preis steht nicht auf der Rechnung. Zeiterfassung gehört bei Papershift, gastromatic und Planday in den günstigsten Tarif, bei Ordio erst in den nächsten, und die Aufzeichnungspflicht besteht seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 unabhängig davon, welchen Tarif du gebucht hast. Wer die Zeiterfassung nachträglich dazukauft, zahlt bei Ordio 40 € mehr im Monat.

Und der dritte: die Kündigungsfrist. Eine Seite unten stehen drei Monate, sechs Monate und dreißig Tage nebeneinander, und das ist der Unterschied zwischen "wir probieren das mal" und "wir haben uns für zwei Jahre entschieden".

## Wer diese Seite veröffentlicht

Super44 veröffentlicht diese Seite und ist einer der sechs Einträge. Niemand bezahlt für eine Nennung. Ordio ist für uns zusätzlich eine angebundene Datenquelle: wir übernehmen deine Ordio-Historie, wenn du zu uns wechselst. Das solltest du wissen, bevor du liest, was wir über Ordio schreiben.

**Sechs Optionen für einen einzelnen Betrieb**

| Anbieter | Preis im Monat | Zeiterfassung im Einstieg | Lohn-Export | Kündigung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigene Tabelle | 0 € | Nein | Abtippen | Jederzeit |
| Papershift | 4,00 € je Mitarbeiter, zzgl. MwSt. | Ja | DATEV-Integration | 30 Tage zum Monatsende |
| gastromatic | ab 69,50 € je Standort | Ja, stationär | Lohnschnittstellen, DATEV nicht genannt | 3 Monate, bei 2 Jahren 6 |
| Ordio | 89 € je Standort | Erst ab Plus, 129 € | DATEV und Addison, ab Pro 169 € | Veröffentlicht keine Frist |
| Super44 | 49 € je Betrieb | Ja | DATEV LODAS, Lexware, CSV | Monatlich |
| Planday | 2,99 € je Benutzer, mind. 5 | Ja | Lohnberichte ab Plus, kein DATEV | Veröffentlicht keine Frist |

*Preise der Anbieter, Stand 8. September 2026. Kopfpreise und Pauschalen stehen nebeneinander, rechne den Kopfpreis also mit deiner eigenen Zahl an Namen im Plan.*

## Die Tabelle, die du schon hast

Die Option, die niemand verkauft, und für einen Teil der Betriebe die richtige. Vier bis sechs Leute, feste Schichten, ein Plan der sich seit zwei Jahren kaum ändert: dafür ist eine Tabelle ein vollständig ausreichendes Werkzeug, und sie kostet nichts.

Was sie gut kann, ist Änderungen ohne Rücksprache zulassen. Du schiebst eine Schicht, druckst neu, hängst aus. Keine Einführung, keine Schulung, kein Anbieter, der Preise erhöht.

Wer damit aufhören sollte: jeder, der Wünsche, Urlaub, Krankmeldungen und Tauschbitten über WhatsApp einsammelt und abends abtippt. Das ist der Punkt, an dem die Tabelle nicht mehr kostenlos ist, sondern in Inhaberstunden bezahlt wird, und Inhaberstunden sind das Teuerste im Betrieb. Zwei weitere Grenzen: die Aufzeichnung der Arbeitszeit erledigt eine Planungstabelle nicht, und ein Aushang mit vollen Namen ist datenschutzrechtlich nicht so harmlos, wie er aussieht. Was dabei zu beachten ist, steht in unserem Beitrag zum [Dienstplan-Aushang und DSGVO](/de/blog/dienstplan-dsgvo-aushaengen).

Kosten: nichts außer deiner Zeit.

## Papershift

Der Kopfpreis mit der klarsten Dokumentation, und ein Euro teurer je Kopf als Planday. Core kostet "4,00 € monatlich pro Mitarbeiter", alle Preise ausdrücklich zzgl. MwSt., und der Anbieter beschreibt diesen Tarif selbst als "Für Kleinbetriebe, die weg von Zettelwirtschaft wollen".

Was er gut kann, ist alles schriftlich haben. Acht Leute kosten 32 €, zwölf kosten 48 €, und der Preis steigt in Schritten von vier Euro statt in Tarifstufen. Die digitale Zeiterfassung über Smartphone, Tablet oder Browser steckt schon im günstigsten Tarif, die Gastronomieseite führt eine DATEV-Integration, ein AV-Vertrag steht auf der Datenschutzseite zum Download bereit, und die Kündigungsfrist steht als Zahl in den AGB. Das ist bei diesem Feld seltener, als es sein sollte, und vierzehn Tage Test kosten nichts.

Wer ihn nicht nehmen sollte: ein Betrieb mit vielen Aushilfen. Jeder Minijobber ist ein Kopf, und ein Team von fünfundzwanzig Namen für zwanzig Vollzeitäquivalente kostet 100 € im Monat, während ein Standortpreis das nicht bemerkt. Rechne mit der Anzahl der Namen im Plan, nicht mit der Anzahl der Stellen. Und wer den DATEV-Export nicht braucht, zahlt bei Planday je Kopf einen Euro weniger für denselben Zuschnitt.

Kosten: 4,00 €, 6,00 € oder 9,00 € je Mitarbeitendem im Monat, ausdrücklich zzgl. MwSt., brutto also 4,76 € je Kopf im Core-Tarif. Die AGB nennen einen Vertrag "auf unbestimmte Dauer", und: "Die Kündigungsfrist beträgt 30 (dreißig) Tage zum Monatsende." Einen Serverstandort nennt die Datenschutzseite nicht, also frag danach.

## gastromatic

Der einzige Anbieter hier, der ausschließlich für das Gastgewerbe gebaut ist, und der einzige, der seine Kündigungsfristen von sich aus in Zahlen nennt. Starter beginnt bei 69,50 € im Monat, Professional bei 99,50 €.

Was er gut kann, ist die Kombination aus stationärer Stempeluhr im Einstiegstarif und deutschem Hosting, die zusammen die zwei Fragen beantworten, die ein Steuerberater und ein Datenschutzbeauftragter zuerst stellen. Die Daten liegen laut Datenschutzerklärung "auf Servern der Amazon Web Service (AWS) in Frankfurt am Main (Deutschland)", und die Preisseite nennt "deutsche Rechenzentren, die nach DIN ISO 27001 TÜV-zertifiziert sind". Die DEHOGA-Landesverbände Hessen und Niedersachsen führen gastromatic als Partner.

Wer ihn nicht nehmen sollte: wer sich nicht binden will. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate beim Einjahresvertrag und sechs Monate beim Zweijahresvertrag. Das ist transparent kommuniziert und trotzdem eine Bindung, die ein Betrieb im ersten Jahr selten eingehen sollte. Ob die Preise netto oder brutto gelten, steht auf der Preisseite nicht.

Kosten: 69,50 € im Monat für Starter und 99,50 € für Professional, beides ausdrücklich als "ab" ausgewiesen, also als Untergrenze und nicht als Preis. Zahlung per SEPA-Lastschrift. DATEV nennt die Preisseite nicht, nur "Lohnschnittstellen", also lass dir das für deine Kanzlei bestätigen.

## Ordio

Der Anbieter, der die Abrechnungsfrage umdreht. Auf der Preisseite steht ausdrücklich: "Ordio rechnet pro Standort und Monat, nicht pro Mitarbeiter." Starter kostet 89 €, Plus 129 €, Pro 169 € pro Standort.

Was er gut kann, ist Betriebe mit vielen Köpfen und wenigen Stellen fair bepreisen. Ein Café mit achtzehn Aushilfen zahlt genauso viel wie eines mit sechs Festangestellten, und in einer Branche, in der die Personalliste doppelt so lang ist wie die Schichtliste, ist das ein echter struktureller Vorteil. Ordio nennt außerdem Exporte "unter anderem für DATEV und Addison sowie gängige Formate wie CSV, XLS und PDF", und zwar ausdrücklich für die Übergabe an die Steuerberatung.

Wer ihn nicht nehmen sollte: ein Team unter etwa zwanzig Namen. Unterhalb dieser Grenze ist ein Kopfpreis schlicht billiger. Dazu zwei Dinge, die den Einstiegspreis nach oben verschieben: die "Gesetzeskonforme Zeiterfassung" beginnt erst im Plus-Tarif für 129 €, und die DATEV-Schnittstelle erst im Pro-Tarif für 169 €. Wer beides braucht, und in Deutschland brauchen die meisten beides, vergleicht also 169 € gegen 89 €.

Kosten: nominell 89 € im Monat pro Standort, praktisch 129 €. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist Pflicht, und sie beginnt erst im Plus-Tarif, also ist der Starter-Tarif für einen deutschen Betrieb kein vollständiges Produkt. Mit DATEV-Export sind es 169 €, ab 70 Mitarbeitenden 344 €. Netto oder brutto gibt die Seite nicht an, und die Vertragslaufzeit steht nicht auf der AGB-Übersichtsseite, sondern nur in einem verlinkten PDF. Sieben Tage Test sind kostenlos.

## Super44

Unser eigener Eintrag, und der einzige, bei dem wir nicht neutral sind. Der Agent entwirft den Plan aus Rollen, Verfügbarkeiten, Abwesenheiten, bestehenden Mustern und der erwarteten Nachfrage; du prüfst, änderst und veröffentlichst. Ohne deine Freigabe wird nichts veröffentlicht.

Was er gut kann, entscheidet sich nicht am Preis, sondern daran, woher die Besetzungsstärke kommt. **Der Vorschlag für die kommende Woche wird gegen die erwartete Nachfrage nachgezogen, aus deiner eigenen Kassenhistorie und der Wetterprognose für genau diese Tage.** Ein Regensamstag und ein 26-Grad-Samstag sind im Straßenverkauf nicht derselbe Tag. Keiner der anderen fünf Anbieter bietet so etwas an. Danach laufen Krankmeldungen und unbesetzte Schichten als Vorschläge zur Abdeckung auf, statt in deinem Telefon, und freigegebene Zeiten gehen als CSV, DATEV LODAS oder Lexware weiter.

Wer ihn nicht nehmen sollte: ein Betrieb, dessen Plan jede Woche gleich aussieht. Steht die Besetzung ohnehin fest, zahlst du für eine Anpassung, die es nicht zu machen gibt, und bei acht Namen kostet Planday 23,92 € und Papershift 32 € gegen unsere 49 €. Rechnerisch lohnt unsere Pauschale erst ab dreizehn Namen gegen Papershift und ab siebzehn gegen Planday. Wir sind kein Kassensystem und keine Warenwirtschaft.

Kosten: 49 € im Monat pauschal für den Betrieb, unabhängig von der Teamgröße, Zeiterfassung eingeschlossen. Auch das ist eine Tarifgrenze und keine Gratisleistung: der kostenlose Tarif deckt Bewertungsanalyse, Antwortentwürfe und Chat ab, die Dienstplanung nicht. Wer sie will, zahlt 49 €.

## Planday

Die internationale Plattform im Feld, und der niedrigste Kopfpreis. Starter kostet 2,99 € je Benutzer im Monat, Plus 4,99 €, für Pro gilt "Individuelle Preisgestaltung", und es gilt eine Mindestabnahme von fünf Benutzern.

Was sie gut kann, ist günstig anfangen, ohne dass der Einstieg ein Rumpfprodukt ist. Bei acht Leuten sind das 23,92 € im Monat und bei fünfzehn 44,85 €, jeweils unter jedem anderen Anbieter hier, und die einfache Zeiterfassung steckt schon im Starter-Tarif. Planday beschreibt ihn selbst als "Für kleine Teams mit einfachem Dienstplan und Anforderungen an die Zeiterfassung". Dreißig Tage Test kosten nichts und verlangen keine Kreditkarte.

Wer sie nicht nehmen sollte: wer die Stunden ohne Zwischenschritt zum Steuerberater bringen will. DATEV steht nirgends, nur "Lohnabrechnungsberichte und Integrationen" ab dem Plus-Tarif, und das ist genau die Stelle, an der eine deutsche Lohnbuchhaltung konkret wird. Ein Team von drei fällt außerdem unter die Mindestabnahme von fünf Benutzern und zahlt für fünf.

Kosten: 2,99 € je Benutzer im Monat im Starter-Tarif, 4,99 € im Plus-Tarif, Pro auf Anfrage. Wegen der Mindestabnahme von fünf Benutzern liegt der tatsächliche Einstiegspreis bei 14,95 €, auch für ein Team von drei. Ob die Preise netto oder brutto gelten, gibt die Seite nicht an, und eine Kündigungsfrist nennt sie auch nicht.

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## Ein Anbieter, der hier absichtlich fehlt

shyftplan wird in Softwarevergleichen regelmäßig für die Gastronomie geführt und gehört nicht auf diese Liste. Auf der eigenen Seite steht: "Beachten Sie jedoch den Mindestpreis von 700 € pro Monat." Die Startseite wirbt mit Skalierbarkeit "auf tausende Mitarbeiter" und zeigt Siemens Energy, ZF, Bosch, Mercedes und Miele. Das ist ein Produkt für industrielle Schichtbetriebe, und für einen Betrieb mit zehn Leuten ist der Mindestpreis allein das Zehnfache dessen, was Papershift kostet.

## Was das Gesetz heute verlangt, und was nicht

Aufzeichnen musst du, elektronisch musst du nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 im Beschluss 1 ABR 22/21 festgestellt, dass Arbeitgeber "nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet" sind, "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen". Das BMAS bestätigt in seinen Fragen und Antworten mit Stand vom 8. August 2025, dass damit "verbindlich festgestellt" ist, "dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist".

**Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Erfassung gibt es bis heute nicht.** Das Arbeitszeitgesetz in der zuletzt am 23. Oktober 2024 geänderten Fassung verlangt in § 16 Abs. 2 nur, "die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen", und schreibt keine Form vor. Der Referentenentwurf, der das ändern soll, wurde im Juni 2026 bekannt und ist nicht verabschiedet.

Aus dem Gastgewerbe kam dazu deutlicher Widerspruch. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke nannte den Entwurf am 24. Juni 2026 "eine Enttäuschung auf der ganzen Linie" und sagte, er sei nicht nur "ein Nackenschlag für uns im Gastgewerbe", sondern "ein Schlag ins Gesicht für die gesamte deutsche Wirtschaft, für den ganzen deutschen Mittelstand und für viele kleine Betriebe."

Fünf Tage vorher hatte Angela Inselkammer, Präsidentin des DEHOGA Bayern, den Punkt genannt, der einen einzelnen Betrieb betrifft: "Gerade vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels sowie der wirtschaftlich angespannten Lage wäre es vollkommen kontraproduktiv, neue Bürokratie aufzubauen und bestehende Handlungsspielräume weiter einzuengen."

Für die Kaufentscheidung heißt das: Zeiterfassung ist heute Pflicht und die Form ist es nicht. Kauf sie trotzdem mit, weil eine handschriftliche Erfassung im Streitfall dich beweisen lässt, was ein System von selbst dokumentiert.

## Also welches

Bei einem festen Team von vier bis sechs Leuten mit gleichbleibenden Schichten: bleib bei der Tabelle und lies stattdessen unseren [Leitfaden für einen fairen Dienstplan](/de/blog/fairer-dienstplan-gastronomie). Der Plan wird davon besser, und er kostet nichts.

Wenn der Preis je Kopf entscheidet und du keinen DATEV-Export brauchst: Planday. Bei acht Leuten sind 23,92 € im Monat der niedrigste Softwarepreis hier, Zeiterfassung inklusive. Billiger ist nur die eigene Tabelle, und die kann keine Zeiten erfassen. Das ist deutlich günstiger als wir, und für dieses Team ist es die richtige Wahl.

Wenn du denselben kleinen Zuschnitt willst, aber mit einer benannten DATEV-Integration und einer Kündigungsfrist, die schwarz auf weiß in den AGB steht: Papershift, bei acht Leuten 32 € zzgl. MwSt. Die neun Euro Aufpreis kaufen genau diese zwei Dinge.

Ab etwa siebzehn Namen im Plan kehrt sich die Rechnung um, und dann lohnt sich eine Pauschale. Von den drei Pauschalpreisen hier ist unserer der niedrigste, und die Zeiterfassung ist drin; bei Ordio kostet sie 129 € statt 89 €. Rechne trotzdem mit deiner eigenen Zahl an Namen nach, bevor du wechselst.

Wenn du einen Gastronomie-Spezialisten mit stationärer Stempeluhr und deutschem Hosting willst und mit einer längeren Bindung leben kannst: gastromatic, ab 69,50 €.

Und wenn dein Problem nicht das Planen ist, sondern das Nachziehen: dann ist der Punkt, an dem wir uns lohnen. Ein Betrieb mit stabiler Besetzung braucht das nicht. Ein Straßencafé, dessen Samstag zwischen Regen und 26 Grad um ein Vielfaches auseinanderliegt, trifft diese Entscheidung jede Woche neu, und bei uns kommt der angepasste Vorschlag von selbst, statt dass du ihn Sonntagabend aus dem Bauch heraus baust. Wenn die eigentliche Frage aber ist, warum die Stunden immer wieder aus dem Ruder laufen, löst das keine Software: dafür ist unsere Analyse zu den [Ursachen von Überstunden](/de/blog/ueberstunden-gastronomie-reduzieren) der bessere Startpunkt. Und wer wissen will, was eine Stunde im eigenen Betrieb wirklich kostet, bevor er über Software nachdenkt, rechnet das mit unserem [Personalkosten-Rechner](/de/blog/personalkosten-rechner-gastronomie) aus.

## Häufige Fragen

### Was kostet eine Dienstplan-Software für einen Gastronomiebetrieb?

Bei acht Mitarbeitenden liegen die veröffentlichten Preise zwischen rund 24 € und 89 € im Monat. Planday ist mit 2,99 € je Benutzer am günstigsten, also 23,92 €, bei einer Mindestabnahme von fünf Benutzern. Papershift rechnet mit 4,00 € je Mitarbeitendem zzgl. MwSt. ab, also 32 €. Super44 kostet 49 € im Monat, gastromatic beginnt bei 69,50 € für den Standort, Ordio bei 89 € pauschal pro Standort.

### Ab wann lohnt sich ein Pauschalpreis pro Standort?

Teile den Pauschalpreis durch den Kopfpreis, dann hast du die Teamgröße, ab der sich die Pauschale lohnt. Gegen Papershift zu 4,00 € je Kopf liegt der Kipppunkt bei einer 49-Euro-Pauschale bei dreizehn Namen und bei Ordios 89 € bei dreiundzwanzig. Gegen Planday zu 2,99 € liegt er bei siebzehn beziehungsweise dreißig. Betriebe mit vielen Minijobbern kommen schneller dorthin, als sie denken, weil jede Aushilfe ein Kopf im Plan ist, auch wenn sie nur zwei Schichten macht.

### Muss ich die Arbeitszeit meiner Mitarbeitenden elektronisch erfassen?

Aufzeichnen ja, elektronisch nein. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen müssen. Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Erfassung gibt es bis heute nicht: Das Arbeitszeitgesetz in der geltenden Fassung verlangt in § 16 Abs. 2 nur die Aufzeichnung der über acht Stunden hinausgehenden Arbeitszeit und schreibt keine Form vor. Der geplante Referentenentwurf dazu ist nicht verabschiedet.

### Reicht Excel für den Dienstplan?

Für ein festes Team von vier bis sechs Leuten mit gleichbleibenden Schichten oft ja. Die Grenze ist erreicht, wenn du Wünsche, Urlaub, Krankmeldungen und Tauschbitten über WhatsApp einsammelst und der Plan an der Wand nicht mehr der aktuelle ist. Ab dem Punkt kostet die Tabelle Zeit statt Geld, und die Zeit steckt beim Inhaber, nicht bei der Software.

### Was ist beim Datenschutz im Dienstplan zu beachten?

Ein Dienstplan enthält personenbezogene Daten, ein Aushang mit vollen Namen ist deshalb nicht selbstverständlich zulässig, und Anbieter verarbeiten diese Daten in deinem Auftrag. Frage nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und nach dem Serverstandort. gastromatic nennt Amazon Web Services in Frankfurt am Main und "deutsche Rechenzentren, die nach DIN ISO 27001 TÜV-zertifiziert sind". Papershift stellt einen AV-Vertrag zum Download bereit, nennt aber keinen Serverstandort. Ordio nennt einen Serverstandort nur für die eigene Website-Analyse, nicht für die Dienstplandaten. Frag in allen drei Fällen nach.

### Bekomme ich die Stunden in die Lohnbuchhaltung?

Das ist der Punkt, an dem sich die Anbieter am deutlichsten unterscheiden, und der Punkt, den man beim Kauf am ehesten übersieht. Ordio nennt Exporte "unter anderem für DATEV und Addison" und stellt sie im Pro-Tarif für 169 € bereit. Super44 exportiert freigegebene Zeiten als CSV sowie in DATEV LODAS und Lexware. gastromatic und Planday bieten generische Lohnschnittstellen, nennen DATEV aber nicht beim Namen.

## Quellen

1. [Papershift Preise](https://www.papershift.com/preise) — Core "4,00 € monatlich pro Mitarbeiter", Premium "6,00 €", Professional "9,00 €", Enterprise "Auf Anfrage". "Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt." Core enthält "Digitale Zeiterfassung via Smartphone / Tablet / Browser" und wird beschrieben als "Für Kleinbetriebe, die weg von Zettelwirtschaft wollen". "14 Tage Zeit, um alle Funktionen des Produkts kostenlos zu testen." Geprüft am 8. September 2026.
2. [Papershift AGB](https://www.papershift.com/agb) — § 5 Abs. 2: "Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen." und "Die Kündigungsfrist beträgt 30 (dreißig) Tage zum Monatsende, jedoch endet der Vertrag frühestens zu dem Zeitpunkt der Beendigung des letzten abonnierten Leistungspakets." Geprüft am 8. September 2026.
3. [Papershift Gastronomie](https://www.papershift.com/gastronomie) — "Widmen Sie sich Ihren Gästen, nicht Ihren Excel-Tabellen". Führt eine DATEV-Integration und eine Lohnabrechnung als Full-Service-Option auf. Geprüft am 8. September 2026.
4. [Papershift Datenschutz](https://www.papershift.com/datenschutz) — Stellt "AV Papershift" und "Anhang zu AV: Technisch organisatorische Maßnahmen" zum Download bereit. Ein Serverstandort wird auf der Seite nicht genannt. Geprüft am 8. September 2026.
5. [gastromatic Preise](https://www.gastromatic.com/de/preise/) — Starter "ab 69,50 €/Monat", Professional "ab 99,50 €/Monat", Enterprise "Preis auf Anfrage". Starter enthält "Stationäre Zeiterfassung", Professional "Stationäre und mobile Zeiterfassung". Kündigungsfrist "3 Monaten" beim Einjahresvertrag und "6 Monaten" beim Zweijahresvertrag, Zahlung per SEPA-Lastschrift. "gastromatic nutzt deutsche Rechenzentren, die nach DIN ISO 27001 TÜV-zertifiziert sind." Netto oder brutto wird nicht angegeben. gastromatic.de leitet auf gastromatic.com weiter. Geprüft am 8. September 2026.
6. [gastromatic Datenschutz](https://www.gastromatic.com/de/datenschutz/) — Daten werden "auf Servern der Amazon Web Service (AWS) in Frankfurt am Main (Deutschland) gespeichert". Geprüft am 8. September 2026.
7. [Ordio Preise](https://www.ordio.com/preise) — "Ordio rechnet pro Standort und Monat, nicht pro Mitarbeiter." Starter 89 €, Plus 129 €, Pro 169 € pro Standort und Monat, Enterprise "ab 344 €" bei 70 und mehr Mitarbeitenden. "Gesetzeskonforme Zeiterfassung" ab Plus. "Du testest Ordio 7 Tage kostenlos und unverbindlich mit dem Funktionsumfang des gewählten Pakets." Netto oder brutto wird nicht angegeben. Geprüft am 8. September 2026.
8. [Ordio Startseite](https://www.ordio.com/) — "Schichtplanung, Zeiterfassung, Abwesenheiten, Aufgaben und Lohn in einer Plattform. KI-gestützte Prozesse schaffen Struktur und Entlastung im Schichtbetrieb." "Es stehen Exporte und Schnittstellen bereit — unter anderem für DATEV und Addison sowie gängige Formate wie CSV, XLS und PDF." Der Satz steht in der FAQ zur Frage "Wie können Daten an die Steuerberatung übergeben werden?". Geprüft am 8. September 2026.
9. [Ordio Datenschutz](https://www.ordio.com/datenschutz) — Die Angabe "Daten werden auf Servern unseres Hosting-Anbieters (Hetzner, EU) gespeichert" steht im Abschnitt zur eigenen Website-Analyse, nicht zur Speicherung der Dienstplan- und Zeitdaten; zu deren Hosting macht die Seite keine Angabe. Ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO wird auf der Seite nicht zum Download angeboten. Geprüft am 8. September 2026.
10. [Planday Preise (Deutschland)](https://www.planday.com/de/preise/) — Starter 2,99 €, Plus 4,99 € je Benutzer und Monat, Pro "Individuelle Preisgestaltung", "Mind. 5 Benutzer". "Einfache Zeiterfassung" ist ab Starter enthalten. "30 Tage kostenlos", "Keine Kreditkarte erforderlich". DATEV wird nicht genannt. Der Seitentitel nennt abweichend "Ab 2,99 £". Geprüft am 8. September 2026.
11. [shyftplan Schichtplan-Software](https://shyftplan.com/schichtplan-software) — "Beachten Sie jedoch den Mindestpreis von 700 € pro Monat." Die Startseite nennt "Cloud-basiert und skalierbar auf tausende Mitarbeiter" und führt Siemens Energy, ZF, Bosch, Mercedes und Miele als Kunden. Geprüft am 8. September 2026.
12. [Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/) — Leitsatz 1: "Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) eine von den Vorgaben in Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abweichende Regelung getroffen hat." Geprüft am 8. September 2026.
13. [Arbeitszeitgesetz (ArbZG)](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html) — "Zuletzt geändert durch Art. 52 G v. 23.10.2024 I Nr. 323". § 16 Abs. 2 verpflichtet den Arbeitgeber, "die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen". Eine Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung enthält das Gesetz in dieser Fassung nicht. Geprüft am 8. September 2026.
14. [BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Regelungen-zur-Arbeitszeit/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html) — Stand 8. August 2025. "Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 verbindlich festgestellt, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist." Zum Vorhaben: "um Rechtssicherheit zur Frage des \"Wie\" der Aufzeichnungspflicht zu schaffen, hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit als elektronische Aufzeichnungspflicht im Arbeitszeitgesetz auszugestalten." Geprüft am 8. September 2026.
15. [gastgewerbe-magazin: DEHOGA zum Referentenentwurf Arbeitszeitgesetz](https://gastgewerbe-magazin.de/arbeitszeitgesetz-dehoga-nennt-ersten-referentenentwurf-schlag-ins-gesicht-fuer-den-mittelstand-72806) — Veröffentlicht am 24. Juni 2026. Enthält die zitierten Aussagen der auf der Seite als "DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin" bezeichneten Jana Schimke, teils in indirekter Rede mit eingebetteten wörtlichen Zitaten. Geprüft am 8. September 2026.
16. [hogapage: Arbeitszeit-Reform, Gastgewerbe fordert Nachbesserungen](https://www.hogapage.de/nachrichten/politik/branchenpolitik/arbeitszeit-reform-gastgewerbe-fordert-nachbesserungen/) — Veröffentlicht am 19. Juni 2026. Enthält die zitierte Aussage von Angela Inselkammer, Präsidentin des DEHOGA Bayern. Geprüft am 8. September 2026.
