# Personalkostenrechner Gastronomie: Personalkostenquote und Lohnnebenkosten berechnen

> Trag deinen Nettoumsatz, deine Bruttolohnsumme und die Zahl deiner Minijobber ein und der Rechner zeigt deine Personalkostenquote und die echten Lohnnebenkosten für 2026: real rund 25 % auf sozialversicherungspflichtige Löhne, rund 32,2 % auf Minijobs, nach den aktuellen Kassensätzen und den Abgaben der Minijob-Zentrale.

- Author: Alex Riesenkampff (Super44)
- Published: 2026-09-03
- Canonical: https://super44.ai/de/blog/personalkosten-rechner-gastronomie

## Das Wichtigste in Kürze

- Auf einen sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn kommen 2026 real rund 25 % Lohnnebenkosten hinzu (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung plus die Umlagen U1 bis U3 und der BGN-Beitrag), je nach U1-Satz zwischen 24,2 und 25,4 %; ein Minijob kostet mit rund 32,2 % mehr, nicht weniger.
- Die U1-Umlage ist keine feste Zahl: Sie schwankt 2026 je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz zwischen rund 1,3 % (DAK, Regelsatz, seit 1. September 2026) und 2,5 % (Barmer, Standardsatz) für denselben 30-Beschäftigten-Betrieb.
- Ein Minijob ist 2026 gesetzlich auf 603 € Monatsverdienst gedeckelt (13,90 € Mindestlohn × 130 ÷ 3). Wer mehr zahlt, führt keinen Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle.
- Minijobber zählen bei der 30-Beschäftigten-Schwelle für die U1-Pflicht mit, gestaffelt in vier festen Stufen nach Wochenstunden: 0,25 bis 10 Std., 0,5 bis 20 Std., 0,75 bis 30 Std., 1,0 darüber, keine gleitende Skala.
- Bei 25.000 € Nettoumsatz im Monat ist jeder Prozentpunkt Personalkostenanteil 3.000 € im Jahr wert.

Eine Personalkostenquote ist immer nur so gut wie die Lohnnebenkosten, die hineingerechnet werden, und die unterscheiden sich zwischen einer sozialversicherungspflichtigen Stelle und einem Minijob stärker, als die meisten Faustformeln zugeben. **Trag deine eigenen Zahlen ein: Nettoumsatz, Bruttolohnsumme und die Zahl deiner Minijobber, der Rechner rechnet mit den aktuellen Kassensätzen für 2026 dazu.**

**Personalkostenquote und Lohnnebenkosten** *(interactive calculator in the web version)*

Example (Monatsumsatz, netto: 25.000 €, Bruttolohnsumme insgesamt, pro Monat: 6.500 €, Anzahl Minijobber: 2, Ø Bruttolohn je Minijobber: 550 €, Dein U1-Umlagesatz (0 = über 30 Beschäftigte, keine U1-Pflicht): 2,1 %):

- Lohnnebenkosten gesamt: 1.702 €
- Personalkosten gesamt (Brutto + Lohnnebenkosten): 8.202 €
- Personalkostenquote (vom Nettoumsatz): 32,8 %
- Effektiver Lohnnebenkosten-Satz auf deine Lohnsumme: 26,2 %
- Wert eines Prozentpunkts Personalkostenanteil, pro Jahr: 3.000 €

*Nettoumsatz ohne Mehrwertsteuer. Liegt die eingegebene Minijob-Lohnsumme (Anzahl × Ø Bruttolohn) über der gesamten Bruttolohnsumme, kappt der Rechner sie automatisch auf die Gesamtsumme, damit die Aufteilung nie mehr Personalkosten unterstellt, als eingegeben wurden. Auf sozialversicherungspflichtige Löhne rechnet der Rechner 22,855 % feste Abgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, U2, Insolvenzgeldumlage, BGN) plus deinen eingetragenen U1-Satz; mit dem Standardwert 2,1 % ergibt das rund 25 %. Trag den Satz deiner eigenen Kasse ein, oder 0, wenn dein Betrieb über 30 gewichteten Beschäftigten liegt und deshalb nicht am U1-Verfahren teilnimmt. Der Minijob-Satz von 32,2 % gilt bei gesetzlich krankenversichertem Minijobber und enthält 0,8 % U1; auch die entfallen oberhalb der 30-Beschäftigten-Schwelle, was rund 9 € im Monat je Aushilfe an der Verdienstgrenze ausmacht. Für Kräfte über der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat KV/PV, 8.450 €/Monat RV/ALV) liegt der reale Satz niedriger, als der Rechner unterstellt.*

## Was der Rechner unter der Haube rechnet

**Auf jeden sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn kommen 2026 real rund 25 % Lohnnebenkosten, je nach U1-Satz zwischen 24,2 und 25,4 %, auf einen Minijob rund 32,2 %, nicht weniger.** Die einzelnen Abgaben:

**Arbeitgeber-Lohnnebenkosten 2026: sozialversicherungspflichtig vs. Minijob**

| Abgabe | SV-pflichtig (AG-Anteil) | Minijob (pauschal) |
| --- | --- | --- |
| Krankenversicherung | 7,30 % + Ø 1,565 % Zusatzbeitrag | 13,00 % (nur bei gesetzlicher Versicherung) |
| Rentenversicherung | 9,30 % | 15,00 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 % | – |
| Pflegeversicherung | 1,80 % | – |
| Pauschsteuer | – | 2,00 % |
| Umlage U1 (Krankheit, ≤30 Beschäftigte) | 1,3–2,5 % (kassenabhängig) | 0,80 % |
| Umlage U2 (Mutterschutz) | 0,39–0,44 % (kassenabhängig) | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage (U3) | 0,15 % | 0,15 % |
| BGN (Berufsgenossenschaft, Gastgewerbe) | rund 1,00 % | rund 1,00 % |
| Summe | 24,2–25,4 % (je nach U1-Satz) | rund 32,2 % |

*SV-pflichtig: Kern-Sätze GKV-Spitzenverband und TK-Beitragstabelle 2026, Zusatzbeitrag BMG (Stand Ende März 2026), U1/U2 als TK-Standardsatz, variiert je Kasse. Minijob: Minijob-Zentrale, Stand 2026, gültig bei gesetzlich krankenversichertem Minijobber. BGN als vorläufiger 2026er Vorschusswert, wird jährlich rückwirkend abgerechnet.*

Der Minijob-Satz von 32,2 % gilt, wenn der Minijobber gesetzlich kranken-, freiwillig- oder familienversichert ist, die 13-%-Pauschale ist dann Pflicht. **Ist der Minijobber privat krankenversichert, entfällt diese Pauschale komplett und die Quote sinkt auf rund 19,2 %.** Umgekehrt ändert sich an der 15-%-Rentenversicherungspauschale nichts, sie fällt für den Arbeitgeber immer an, unabhängig davon, ob sich der Minijobber selbst von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.

## Die U1-Umlage ist keine feste Zahl

**Die U1-Umlage schwankt 2026 je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz zwischen rund 1,3 % und 2,5 % für denselben Betrieb, eine einheitliche Standard-Umlage gibt es nicht.** Beim jeweiligen Standardsatz verlangt die DAK aktuell 1,3 % (seit 1. September 2026, zuvor 2,4 % von Januar bis August), die Techniker Krankenkasse 2,1 % und die Barmer 2,5 %. Innerhalb einer einzelnen Kasse kommt die Wahl des Erstattungssatzes obendrauf: Bei der DAK reicht die Spanne von 0,8 % (50 % Erstattung) bis 1,8 % (80 % Erstattung), bei der Barmer von 1,9 % bis 4,0 %. Für ein Team mit häufigen kurzen Krankheitsfällen kann der höhere Erstattungssatz trotz höherer Umlage die günstigere Wahl sein, welcher Satz sich konkret rechnet, rechnet unser Beitrag zur [U1-Umlage in der Gastronomie](/de/blog/entgeltfortzahlung-u1-erstattung-gastronomie) vor, inklusive der Frist zur Wahl.

Deshalb steht der U1-Satz oben als eigenes Feld: Trag den deiner Kasse ein statt des Standardwerts, dann rechnet der Rechner mit deiner tatsächlichen Umlage statt mit einem Ankerwert.

Die U1-Pflicht selbst gilt für Betriebe mit in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigten, und Minijobber zählen dabei mit, nur nicht mit vollem Gewicht. § 3 AAG staffelt nach Wochenstunden in vier festen Stufen: bis 10 Wochenstunden zählt eine Kraft mit 0,25, bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75, darüber mit voller 1,0. Das ist keine gleitende Skala. Ein Minijobber, der bei 13,90 € Mindestlohn auf die 603-€-Grenze kommt, arbeitet real meist 11 bis 14 Wochenstunden und landet damit üblicherweise in der 0,5-Stufe. Wer nach dieser Zählweise über 30 kommt, zahlt gar keine U1 mehr und trägt oben im Rechner eine 0 ein.

## Der Minijob-Deckel bei 603 €

**Ein Minijob ist 2026 gesetzlich auf 603 € Monatsverdienst gedeckelt, das ist der Grund, warum der Rechner den Ø-Bruttolohn je Minijobber nicht über diesen Wert hinaus zulässt.** Die Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn: 13,90 € mal 130 geteilt durch 3, und sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung. Zum 1. Januar 2027 zieht der nächste Mindestlohnschritt auf 14,60 € auch die Minijob-Grenze auf 633 € nach, was das für einen Betrieb mit mehreren Minijobbern kostet, rechnet unser Beitrag zu [Mindestlohn 2027](/de/blog/mindestlohn-2027-gastronomie) vor. Wer mehr als 603 € auf eine einzelne Aushilfe zahlt, führt ab dem ersten Euro darüber keinen Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle mit der vollen Beitragspflicht statt der Pauschalabgaben, die weiteren Anmelde- und Urlaubsregeln stehen in unserem Beitrag zu [Minijobs in der Gastronomie](/de/blog/minijob-gastronomie-2026).

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## Was die Quote nicht ist

**Die Personalkostenquote ist ein Anteil vom Umsatz, kein Zielwert und kein Gewinnmaß, denn ihr Nenner reagiert auf genau die Besetzung, die im Zähler steht.** Eine Quote, die nur sinkt, weil Stunden gestrichen wurden, kann teurer sein als sie aussieht, wenn der wegfallende Umsatz die gesparten Lohnkosten übersteigt, ein gemessenes Beispiel dazu (ein Café, das seine Dienstagsöffnung verkürzte und dabei mehr Umsatz verlor, als es an Lohn sparte) steht im Beitrag zu den [Personalkosten-Benchmarks](/de/blog/personalkosten-gastronomie-benchmarks). Dieser Rechner liefert die Zahl, nicht das Urteil darüber, ob sie zu hoch ist, das hängt vom eigenen Konzept, Servicemodell und Standort ab.

## Häufige Fragen

### Wie berechne ich meine Personalkostenquote selbst?

Gesamte Personalkosten (Bruttolöhne plus Lohnnebenkosten) geteilt durch den Netto-Monatsumsatz, mal 100. Trag oben deinen Umsatz, deine Bruttolohnsumme und die Zahl deiner Minijobber ein, der Rechner zieht die aktuellen Lohnnebenkosten automatisch dazu. Die ausführliche Herleitung mit Benchmarks steht in unserem Beitrag zu den [Personalkosten in der Gastronomie](/de/blog/personalkosten-gastronomie-benchmarks).

### Was kostet ein Minijob wirklich an Lohnnebenkosten?

Rund 32,2 % auf den Bruttolohn, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist: 15 % pauschale Rentenversicherung, 13 % pauschale Krankenversicherung, 2 % Pauschsteuer, 0,8 % Umlage U1, 0,22 % Umlage U2 und 0,15 % Insolvenzgeldumlage laut Minijob-Zentrale, macht 31,17 %, dazu rund 1 % Berufsgenossenschaft. Ist der Minijobber privat krankenversichert, entfällt die 13 %-Pauschale und die Quote sinkt auf rund 19,2 %.

### Warum schwankt die U1-Umlage so stark zwischen den Kassen?

Weil jede Krankenkasse ihren eigenen Umlagesatz und ihre eigene Erstattungssatz-Staffel festlegt. Beim Standardsatz reichen die aktuellen Sätze 2026 von 1,3 % (DAK, Regelsatz, seit 1. September 2026) über 2,1 % (Techniker Krankenkasse) bis 2,5 % (Barmer). Innerhalb einer Kasse ändert sich der Satz zusätzlich mit dem gewählten Erstattungssatz. Welcher Erstattungssatz sich für ein Team mit vielen kurzen Krankheitsfällen tatsächlich rechnet, rechnet unser Beitrag zur [U1-Umlage in der Gastronomie](/de/blog/entgeltfortzahlung-u1-erstattung-gastronomie) vor.

### Zählen Minijobber bei der 30-Beschäftigten-Grenze für die U1-Pflicht mit?

Ja, aber nicht mit vollem Gewicht. Nach § 3 AAG zählt eine Kraft mit bis zu 10 Wochenstunden mit 0,25, bis zu 20 Wochenstunden mit 0,5, bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75 und darüber mit voller 1,0. Ein Minijobber, der zum Mindestlohn auf die 603-€-Grenze kommt, arbeitet real meist 11 bis 14 Wochenstunden und fällt damit üblicherweise in die 0,5-Stufe, nicht in die niedrigste.

### Ist eine niedrige Personalkostenquote automatisch gut?

Nein, der Nenner ist dein Umsatz, und der reagiert auf Besetzung. Eine Quote, die nur sinkt, weil Stunden gestrichen wurden, kann Umsatz kosten, der die Ersparnis übersteigt. Ein Beispiel mit gemessenen Zahlen dazu steht im Beitrag zu den [Personalkosten-Benchmarks](/de/blog/personalkosten-gastronomie-benchmarks).

## Quellen

1. [GKV-Spitzenverband: Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht 2026](https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/zahlen_und_grafiken/20260101_Faktenblatt_Rechengroessen_Beitragsrecht.pdf) — KV allgemein 14,60 %, RV 18,60 %, ALV 2,60 %, PV 3,60 %; Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV 5.812,50 €, RV/ALV 8.450 € monatlich, gültig ab 1.1.2026
2. [Techniker Krankenkasse: Beiträge für Arbeitgeber 2026](https://www.tk.de/resource/blob/2206606/7445181694077ffa3c734446798a01f1/beitragstabelle-2026-data.pdf) — Arbeitgeberanteile 2026: KV 7,30 %, RV 9,30 %, ALV 1,30 %, PV 1,80 %
3. [Bundesgesundheitsministerium: Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2026](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzentwicklung-der-gkv-im-1-quartal-2026-pm-19-06-2026-1) — Tatsächlich erhobener durchschnittlicher Zusatzbeitrag Ende März 2026: 3,13 % (Arbeitgeberanteil 1,565 %)
4. [Deutsche Rentenversicherung: Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2025/2025-12-18-rv-aenderungen-2026.html) — Beitragssatz RV bleibt bei 18,6 %, das neunte Jahr in Folge; Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 8.450 €/Monat
5. [Techniker Krankenkasse: Höhe der Umlagesätze U1 und U2 2026](https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/umlagen-u1-u2-und-insolvenzgeld/hoehe-umlagesaetze-u1-und-u2-2031720) — U1 2,1 % beim 70-%-Standardsatz, U2 0,44 %, für 2026
6. [Barmer: Umlage- und Erstattungssätze](https://www.barmer.de/firmenkunden/sozialversicherung/umlage/umlage-erstattungssaetze-1003284) — U1 2,50 % beim 65-%-Standardsatz, U2 0,42 %, seit 1. Januar 2026
7. [DAK: Umlage U1 und U2](https://www.dak.de/arbeitgeber-portal/sozialversicherung/aag-umlage-und-erstattung/umlage-u1-und-u2_57160) — U1 1,3 % beim 70-%-Regelsatz, U2 0,39 %, aktualisiert 1. September 2026 (zuvor 2,4 % Jan.-Aug. 2026)
8. [Techniker Krankenkasse: Höhe der Insolvenzgeldumlage 2026](https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/umlagen-u1-u2-und-insolvenzgeld/hoehe-insolvenzgeldumlage-2031626) — Insolvenzgeldumlage unverändert 0,15 % für 2026, gesetzlich festgelegt
9. [BGN: Beitragsberechnung](https://www.bgn.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/beitragsberechnung) — Gefahrklasse Gastgewerbe 2,94; Beitragsfuß Hauptumlage 0,3210 plus LVN 0,0181 für 2026, ergibt rund 1,0 % der Bruttolöhne
10. [Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze) — Verdienstgrenze 603 € monatlich seit 1.1.2026, steigt automatisch mit dem Mindestlohn
11. [Minijob-Zentrale: Was ist die Geringfügigkeitsgrenze? (FAQ)](https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/begriffe-und-beschaeftigungsarten/17_was_ist_die_geringf%C3%BCgigkeitsgrenze/faq_17_was_ist_die_geringf%C3%BCgigkeitsgrenze) — Formel: Mindestlohn × 130 : 3, auf volle Euro aufgerundet, ergibt 13,90 € × 130 ÷ 3 = 603 € für 2026
12. [Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern für gewerbliche Arbeitgeber](https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern) — Pauschalabgaben gewerblicher Minijob insgesamt höchstens 31,17 %: 15 % RV, 13 % KV (nur bei gesetzlicher Versicherung), 2 % Pauschsteuer, plus Umlagen
13. [Minijob-Zentrale Magazin: Minijob-Beiträge 2026](https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-beitraege-2026/) — Umlage U1 zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt; U2 unverändert 0,22 %
14. [AAG § 3, Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten bei der Betriebsgröße](https://dejure.org/gesetze/AAG/3.html) — Gewichtung nach Wochenstunden: bis 10 Std. = 0,25, bis 20 Std. = 0,5, bis 30 Std. = 0,75, darüber = 1,0
