GEMA in der Gastronomie: Was Musik im Betrieb wirklich kostet
Reine Hintergrundmusik bis 100 Quadratmeter kostet bei GEMA 245,90 Euro im Jahr bei Vorauszahlung, netto zuzüglich 7 statt der üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer, laut GEMAs eigenem Tarif M-U (Stand 2026). Was die GVL zusätzlich einzieht, wie der automatische DEHOGA-Nachlass funktioniert, warum Spotify Premium nicht reicht und was ein später Start kostet.
Alex Riesenkampff
9. September 2026 · 11 Min. Lesezeit · Markdown
GEMA verlangt für reine Hintergrundmusik in einem Café, einer Bar oder einem kleinen Restaurant bis 100 Quadratmeter aktuell 245,90 Euro im Jahr, wenn du auf einen Schlag zahlst, netto zuzüglich 7 statt der sonst üblichen 19 Prozent Umsatzsteuer (GEMA, Tarif M-U, gültig seit 1. Januar 2026). Zahlst du stattdessen monatlich, werden aus derselben Lizenz 295,08 Euro im Jahr, weil GEMA die Vorauszahlung mit einem Nachlass belohnt, der bei monatlicher Rechnung schlicht entfällt.
Diese Grundzahl ist der einfache Teil. Schwieriger wird es bei der Frage, wer neben der GEMA noch mitverdient, ob die eigene DEHOGA-Mitgliedschaft den Preis schon gedrückt hat, warum das Spotify-Abo an der Bar trotzdem nicht reicht, und was ein Kontrollbesuch kostet, wenn die Anmeldung erst nach dem ersten Gästeansturm kommt.
Ein Auftrag an die GEMA deckt zwei verschiedene Rechte ab
Wer bei der GEMA eine Lizenz kauft, bezahlt in derselben Rechnung auch die GVL mit, ohne dass beide Gesellschaften getrennt auftreten. Die GEMA vertritt Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage, also die Rechte an Melodie und Text. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertritt dagegen die ausübenden Künstler und die Plattenfirmen, also die Rechte an der konkreten Aufnahme, die aus deinen Lautsprechern kommt. Für Gaststätten hat GEMA von der GVL laut eigener Auskunft ein Inkassomandat: Ein Betrieb schließt einen Vertrag, bekommt eine Rechnung, und GEMA reicht den GVL-Anteil intern weiter (GEMA, Ihre GEMA-Anmeldung für die Gastronomie).
Wie groß dieser GVL-Anteil bei der alltäglichen Hintergrundmusik-Lizenz ausfällt, weist GEMA online nicht gesondert aus. Transparent beziffert ist er nur bei Veranstaltungen mit Tanz- oder Unterhaltungsmusik: Läuft dort zusätzlich Musik von Original-Tonträgern, erhöht sich die Vergütung um 10 bis 20 Prozent im Auftrag der GVL, je nachdem, ob Live-Musik oder Aufnahme überwiegt (GEMA, Tarifübersicht Gaststätten 2026). Für die reine Hintergrundmusik-Lizenz bleibt der genaue GVL-Anteil intransparent. Wer ihn wissen will, bevor er unterschreibt, fragt am besten direkt beim GEMA KundenCenter nach, statt sich auf eine der vielen ungeprüften Prozentzahlen zu verlassen, die im Netz kursieren.
Was reine Hintergrundmusik bis 100 Quadratmeter kostet
Der Tarif für Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz richtet sich nach der Fläche des Raumes, in dem Gäste die Musik hören können, gemessen von Wand zu Wand. GEMAs Tarif M-U staffelt in drei Basisstufen: bis 100 Quadratmeter, bis 200 Quadratmeter und bis 300 Quadratmeter, danach kommen für je weitere angefangene 200 Quadratmeter feste Zuschläge dazu.
| bis 100 m² | 245,90 € | 270,48 € | 295,08 € |
| bis 200 m² | 491,70 € | 540,88 € | 590,04 € |
| bis 300 m² | 737,40 € | 811,16 € | 884,88 € |
| Musikautomat (Jukebox), je Gerät | 245,90 € | 270,48 € | 295,08 € |
Die Differenz zwischen den drei Zahlweisen ist real: Bei 100 Quadratmetern liegen zwischen der Jahrespauschale und der monatlichen Zahlung 49,18 Euro im Jahr, ein Aufschlag von rund 20 Prozent für denselben Vertrag. Wer die Liquidität dafür hat, zahlt die Jahrespauschale auf einen Schlag und spart damit mehr als eine der vier Quartalsraten.
Diese Tabelle deckt die reine Wiedergabe von Musik über Radio, Streaming oder eigene Tonträger ab, ohne Fernsehbildschirm und ohne Veranstaltungscharakter. GEMA verkauft daneben auch vorgefertigte Monatspakete, die zusätzliche Nutzung wie Fernsehen und Videostreaming gleich mitbündeln: Das kleinste, "Paket Gastronomie S", startet bei 69,10 Euro im Monat, die mittlere Stufe bei 124,00 Euro, die umfassendste bei 184,68 Euro (GEMA, Ihre GEMA-Anmeldung für die Gastronomie). Wer nur eine Bluetooth-Box hinter der Theke laufen lässt, braucht diese breiteren Pakete in der Regel nicht und fährt mit dem einfachen Hintergrundmusik-Tarif günstiger.
Der DEHOGA-Nachlass, den viele Betriebe nicht abholen
DEHOGA-Mitglieder bekommen 20 Prozent Rabatt auf jede GEMA-Rechnung, ohne dass sie dafür selbst tätig werden müssen. GEMA nennt auf ihrer Gastronomie-Seite einen Verbandsnachlass von bis zu 20 Prozent für Mitglieder eines Partnerverbands, und der DEHOGA Bundesverband bestätigt den konkreten Satz für seine eigenen Mitglieder direkt: "DEHOGA-Mitglieder erhalten auf die Rechnungen der GEMA einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent" (DEHOGA Bundesverband, Urheberrecht, GEMA).
Der praktische Teil, der leicht übersehen wird: Nach Auskunft von DEHOGA Bremen läuft die Meldung automatisch. "Neue DEHOGA-Mitglieder werden mit dem Beitritt unmittelbar der GEMA gemeldet, sodass der Rabatt – auch bei anderen Verwertungsgesellschaften wie GVL und VG-Media – automatisch berücksichtigt wird" (DEHOGA Bremen, GEMA, GVL und VG Media, Vergünstigungen). Ein Betrieb, der schon Mitglied ist und trotzdem den vollen Satz zahlt, sollte das direkt beim eigenen Landesverband klären, statt den Rabatt stillschweigend liegenzulassen.
Verglichen mit den Personalkosten, die laut unserem Beitrag zu Personalkosten-Benchmarks oft über 30 Prozent vom Umsatz ausmachen, ist die GEMA-Rechnung ein kleiner Fixkostenblock. Klein heißt hier nicht unwichtig: Ein nicht abgeholter 20-Prozent-Rabatt ist bei 245,90 Euro im Jahr immerhin knapp 50 Euro, die ohne jeden Aufwand liegen bleiben.
Anmelden, bevor die Musik läuft, nicht danach
Die Anmeldung bei GEMA muss vor dem ersten Ton stehen, nicht danach nachgereicht werden. GEMA formuliert das auf der eigenen Seite unmissverständlich: "Bitte melden Sie die Musik rechtzeitig an. Sprich: Wir müssen einwilligen können, bevor Sie die Musik abspielen" (GEMA, Musik anmelden). Der Weg dahin läuft über das Online-Portal mit einem Tarifrechner, der für die meisten Veranstaltungsformate direkt einen Preis ausgibt und die Anmeldung im selben Schritt entgegennimmt.
Für die laufende Hintergrundmusik-Lizenz brauchst du im Wesentlichen die Fläche des beschallten Raumes und die Art der Wiedergabe, Radio, Streaming oder eigene Tonträger. Für einzelne Veranstaltungen mit Live-Musik kommt zusätzlich eine Titelliste dazu: Titel, Komponistin oder Interpret, Bearbeiter. Wer das vor dem Abend zusammenstellt, statt es hinterher aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren, erspart sich eine unangenehme Nachfrage.
Spotify Premium reicht nicht, und GEMA-freie Musik ist kein Freifahrtschein
Ein privates Streaming-Abo, selbst ein bezahltes, lizenziert keinen Betrieb für die Musik, die Gäste hören. Spotifys eigene Nutzungsbedingungen beschränken den Dienst klar: Nutzerinnen erklären sich einverstanden, "die Spotify-Dienste und die Inhalte für Ihre eigenen persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecke" zu nutzen (Spotify, Nutzungsbedingungen). Das bedeutet: Das Premium-Abo, das die Chefin privat auf dem Handy bezahlt, deckt die Bluetooth-Box im Gastraum nicht ab, unabhängig davon, wie der Ton am Ende aus den Lautsprechern kommt.
Der naheliegende Ausweg, nur GEMA-freie Musik zu spielen, ist rechtlich erlaubt, aber kein Freifahrtschein ohne jeden Aufwand. GEMA selbst verlangt die Anmeldung trotzdem: "Ja, auch GEMA freie bzw. gemafreie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur durch Ihre Anmeldung können wir ihre gespielten Titel prüfen" (GEMA, Muss ich GEMA-freie Musik anmelden?). Eine bereits gestellte Rechnung wird erst storniert, wenn diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist, nicht schon mit der Anmeldung selbst. Der Online-Repertoire-Check, mit dem viele Betriebe vorab einzelne Titel checken, ist dabei laut GEMA ausdrücklich "unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt", kein verlässlicher Freifahrtschein für die ganze Playlist. Und die Umstellung muss vollständig sein: Ein Morgen Frühstücksradio oder ein einzelner Chart-Song vom Handy eines Mitarbeitenden reicht, um wieder in der normalen Lizenzpflicht zu landen.
Livemusik, Discoabend und Jukebox: jede Nutzung hat einen eigenen Tarif
Alles, was über reine Hintergrundmusik hinausgeht, läuft über einen eigenen Tarif, zusätzlich zur Grundlizenz und nicht als Ersatz für sie. Für eine einzelne Veranstaltung mit Live- oder Tanzmusik richtet sich die Vergütung nach Raumgröße und Eintrittspreis. Für einen Betrieb bis 100 Quadratmeter ohne oder mit Eintritt bis 1,69 Euro sind es 30,40 Euro pro Abend, bis 2,54 Euro Eintritt 39,10 Euro, bis 3,39 Euro 47,80 Euro, mit einem festen Aufschlag für jede weitere Eintrittsstufe (GEMA, Tarifübersicht Gaststätten 2026). Größere Räume zahlen entsprechend mehr, bis zu mehreren Hundert Euro bei einer Halle im dreistelligen Quadratmeterbereich.
Auch eine Veranstaltung ohne Eintritt ist nicht automatisch gebührenfrei. Lädt ein Betrieb Gäste kostenlos zu einer Feier ein, etwa zu einem Firmenjubiläum, rechnet GEMA einen fiktiven Eintrittspreis aus den tatsächlichen Ausgaben für die Musikdarbietung geteilt durch die Zahl der geladenen Gäste, und dieser fiktive Preis bestimmt dann die Tarifstufe (GEMA, Tarifübersicht Gaststätten 2026). Wer regelmäßig, nicht nur gelegentlich, Live-Musik oder einen DJ bietet, wie es bei einer Musikkneipe oder einem kleinen Club üblich ist, fällt aus dem Einzelveranstaltungstarif heraus und landet im separaten Tarif M-CD, der sich nach Öffnungstagen pro Woche statt nach einzelnen Terminen richtet.
Quick estimate
Was Hintergrundmusik plus gelegentliche Live-Abende kosten könnte
Auf Basis von GEMAs eigenen, aktuellen Tarifen, für einen Betrieb bis 100 Quadratmeter, wo Basis- und Veranstaltungstarif verifiziert vorliegen. Für größere Flächen zeigt die Tabelle oben die Basiskosten; der Veranstaltungstarif skaliert dort separat nach Raumgröße. Für ein grobes Jahresbudget, nicht für ein verbindliches Angebot.
Geschätzte Jahreskosten, netto
246 €
Mit 7 % Umsatzsteuer
263 €
Wer eine Themenreihe plant, um einen ruhigen Wochentag zu füllen, sollte diese Zusatzkosten von Anfang an mit einplanen. Unser Beitrag zur Belebung leerer Wochentage rechnet vor, wann sich ein fester Abend überhaupt lohnt, bevor die Lizenzkosten für Live-Musik on top kommen. Und genau wie bei der Wahl des Kassensystems lohnt sich auch hier der Blick auf die Summe aller Fixkosten über das Jahr, nicht nur auf den einzelnen Rechnungsposten.
Was ein später Start kostet
Wer Musik spielt, bevor die Anmeldung steht, riskiert einen Zuschlag in Höhe der eigentlichen Gebühr, nicht nur eine Mahnung. Nach GEMAs eigenen Rechnungsbedingungen entsprechen die Kontrollkosten bei einer nicht angemeldeten Nutzung 100 Prozent der regulären Tarifgebühr, gestützt auf den Schadensersatzanspruch nach § 97 Absatz 1 UrhG (GEMA, Invoice terms and conditions, in der englischsprachigen Fassung geprüft). In der Praxis heißt das: Aus einer verspäteten Anmeldung wird schnell die doppelte Rechnung für den betroffenen Zeitraum.
Dass ein Hausverbot gegen GEMA-Kontrolleure keinen Schutz bietet, hat das Landgericht Magdeburg 2020 entschieden. Ein Betrieb hatte GEMA-Prüferinnen das Betreten untersagt und erklärt, ausschließlich GEMA-freie Musik zu spielen; die Kontrolleure besuchten den Betrieb dennoch unangekündigt und dokumentierten GEMA-Repertoire. Das Gericht wies die Klage des Betriebs gegen GEMA ab und bestätigte, dass ein Betrieb unangekündigte Testbesuche dulden muss und ein zuvor ausgesprochenes Hausverbot gegenüber GEMA in diesem Zusammenhang unwirksam ist (LG Magdeburg, 7 S 69/20, 28.10.2020, zusammengefasst bei Kanzlei Kramarz und unabhängig bei beckmannundnorda.de bestätigt). Rechtsanwalt Christian Kramarz ordnet den Fall in die sogenannte GEMA-Vermutung ein, die gesetzliche Annahme, dass GEMA ein Repertoire vertritt, solange ein Betrieb nicht Titel für Titel das Gegenteil beweist.
Was das für deinen Betrieb heißt
Der ehrliche Standardweg ist der einfachste: Melde die Musik an, bevor sie läuft, prüfe den DEHOGA-Nachlass, wenn du Mitglied bist, und zahle die Jahrespauschale auf einen Schlag statt in Raten, wenn die Liquidität es hergibt. Für einen Betrieb bis 100 Quadratmeter sind das nach DEHOGA-Rabatt und Vorauszahlung rund 197 Euro im Jahr statt der vollen 295,08 Euro, ein überschaubarer Fixkostenblock neben Miete, Energie und Personal.
Die Ausnahme betrifft sehr kleine Betriebe ohne Sitzplätze, etwa eine reine Bäckereitheke mit wenigen Quadratmetern Publikumsfläche: Wenn Musik für das Konzept nicht zentral ist, ist es legitim, ganz auf sie zu verzichten und die Lizenz komplett zu sparen, statt eine Fixkostenposition für ein Hintergrundgeräusch einzugehen, das kaum jemand vermisst.
Was du nicht tun solltest: darauf setzen, dass eine Kontrolle schon nicht kommt. Der Kontrollkostenzuschlag von 100 Prozent frisst jede kurzfristige Ersparnis wieder auf, und der Magdeburger Fall zeigt, dass selbst ein Hausverbot die Kontrolleure nicht fernhält. Wenn sich deine Nutzung ändert, etwa weil aus gelegentlicher Hintergrundmusik ein regelmäßiger Live-Abend wird, ist das der Moment, die Anmeldung zu aktualisieren, nicht der Moment, es auf eine Nachfrage ankommen zu lassen.
Bevor du annimmst, du bist abgedeckt
- Prüfe, was aktuell wirklich läuftReine Hintergrundmusik, ein Musikautomat, gelegentliche Live-Abende oder ein regelmäßiger DJ-Termin fallen unter verschiedene Tarife.
- Melde vor dem ersten Ton anGEMA verlangt die Einwilligung vor der Nutzung, nicht danach nachgereicht.
- Hol dir den DEHOGA-NachlassAls Mitglied stehen dir 20 Prozent zu; prüfe bei deinem Landesverband, ob er schon berücksichtigt ist.
- Zahl die Jahrespauschale, wenn möglichVorauszahlung spart gegenüber der monatlichen Rechnung rund 20 Prozent.
- Verlass dich nicht auf ein privates Streaming-AboSpotify Premium und vergleichbare private Abos decken die Wiedergabe im Betrieb nicht ab.
- Meld auch GEMA-freie Musik anNur die Anmeldung ermöglicht die Prüfung, die eine Rechnung storniert; der Online-Check allein reicht nicht.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine GEMA-Anmeldung für ein Café oder Restaurant?
Laut GEMAs eigenem Tarif M-U kostet reine Hintergrundmusik ohne Fernsehbildschirm bis 100 Quadratmeter 245,90 Euro im Jahr bei Vorauszahlung, netto zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer (Stand 2026). Bei monatlicher Zahlung sind es 295,08 Euro im Jahr, weil GEMA für die Vorauszahlung einen Nachlass gewährt. Größere Flächen, ein Musikautomat oder zusätzliche Fernsehnutzung kosten mehr.
Zählt ein privates Spotify-Premium-Abo für die Musik im Betrieb?
Nein. Spotifys eigene Nutzungsbedingungen erlauben nur die persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung des Dienstes. Für Musik, die Gäste oder Personal im Betrieb hören, braucht es unabhängig vom genutzten Gerät oder Streamingdienst eine GEMA-Lizenz.
Bekomme ich als DEHOGA-Mitglied einen Rabatt auf die GEMA-Gebühren?
Ja. DEHOGA-Mitglieder erhalten laut DEHOGA Bundesverband einen Rabatt von 20 Prozent auf die GEMA-Rechnung. Laut DEHOGA Bremen wird die Mitgliedschaft beim Beitritt automatisch an die GEMA gemeldet, sodass der Nachlass ohne separaten Antrag berücksichtigt wird.
Muss ich auch GEMA-freie Musik anmelden?
Ja. GEMA verlangt laut eigener Auskunft auch für ausschließlich GEMA-freie Musik eine Anmeldung, damit die gespielten Titel geprüft werden können. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird eine bereits gestellte Rechnung storniert, und der Online-Repertoire-Check gilt dabei laut GEMA nur als unverbindlicher erster Anhaltspunkt.
Was passiert, wenn ich Musik ohne Lizenz gespielt habe?
GEMA kann laut eigenen Rechnungsbedingungen einen Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100 Prozent der regulären Tarifgebühr berechnen, wenn Musik ohne vorherige Anmeldung genutzt wurde. Ein Hausverbot gegen GEMA-Kontrolleure schützt dabei nicht: Das Landgericht Magdeburg entschied 2020, dass ein Betrieb unangekündigte Kontrollbesuche dulden muss.
Kostet Livemusik oder eine Veranstaltung mit Eintritt extra?
Ja. Das läuft über einen eigenen Veranstaltungstarif, der zusätzlich zur Hintergrundmusik-Lizenz anfällt und sich nach Raumgröße und Eintrittspreis richtet. Für ein Café bis 100 Quadratmeter ohne oder mit geringem Eintritt liegt die Vergütung laut GEMA bei 30,40 Euro pro Veranstaltung, bei höherem Eintritt entsprechend mehr.
Quellen
- GEMA: Tarif M-U (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe) — Gültig ab 01.01.2026. Vergütungssätze für reine Hintergrundmusik in Gaststätten nach Raumgröße, Jahres-/Quartals-/Monatsbeträge, Musikautomaten-Tarif, netto zzgl. 7 % USt.
- GEMA: Gaststätten, Hotels, Pensionen, Tarifübersicht 2026 — Gültig 01.01.2026-31.12.2026. Übersicht Hintergrundmusik, Hörfunk, Fernsehen, Großbildschirm; Veranstaltungstarif nach Eintrittsgeld-Staffel; GVL-Aufschlag 10-20 % bei Veranstaltungen mit Tonträgern.
- GEMA: Tarif M-CD (Unterhaltungsmusik in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken) — Gültig 01.01.2026-31.12.2026. Tarif für Betriebe mit regelmäßigem Veranstaltungscharakter nach Öffnungstagen/Woche; Zahlungsnachlässe; Angemessenheitsprüfung mit 11,89 % vom Nettoeintritt.
- GEMA: Ihre GEMA-Anmeldung für die Gastronomie — Gastronomie-Pakete S/M/L ab 69,10 €/124,00 €/184,68 € monatlich; bis zu 20 % Verbandsnachlass; Inkassomandat für die GVL.
- GEMA: Musik anmelden — Anmeldepflicht vor der ersten Nutzung; Online-Portal mit Tarifrechner.
- GEMA: Muss ich GEMA-freie Musik anmelden? — Anmeldepflicht auch für GEMA-freies Repertoire; Rechnungsstornierung erst nach Prüfung; Online-Check ist unverbindlich.
- GEMA: Invoice terms and conditions — Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100 % der Tarifgebühr bei nicht angemeldeter Nutzung; nur in der englischsprachigen Fassung direkt geprüft.
- GEMA: Tarifübersicht VR-Ö — Vervielfältigungstarif für kopierte Wiedergabe, abgegrenzt vom Aufführungstarif der Gaststätten.
- DEHOGA Bundesverband: Urheberrecht, GEMA — 20 % Rabatt für DEHOGA-Mitglieder auf GEMA-Rechnungen.
- DEHOGA Bremen: GEMA, GVL und VG Media, Vergünstigungen — Neue Mitglieder werden mit Beitritt automatisch der GEMA gemeldet, Rabatt greift ohne separaten Antrag.
- Spotify: Nutzungsbedingungen — Nutzung des Dienstes ist auf persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke beschränkt.
- Kanzlei Kramarz: Zur Reichweite der GEMA-Vermutung, Hausrecht vs. GEMA-Vermutung — Christian Kramarz, Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht; Einordnung LG Magdeburg, 7 S 69/20.
- beckmannundnorda.de: LG Magdeburg, Gaststättenbetreiber muss unangekündigte Besuche eines GEMA-Kontrolleurs dulden — LG Magdeburg, 7 S 69/20, 28.10.2020; zweite, unabhängige Zusammenfassung des Urteils.