Energiekosten in der Gastronomie: Was ein Betrieb wirklich zahlt (2026)
Der DEHOGA-Zahlenspiegel nennt keine Energiekostenquote, nur einen allgemeinen Verbraucherpreisindex. Die einzige echte deutsche Zahl stammt aus einer DEHOGA-Broschüre von 2016, zehn Jahre alt. Was Gewerbestrom 2026 wirklich kostet, warum die neue Stromsteuersenkung an der Gastronomie vorbeigeht, und ein Rechner für die eigene Kühlung.
Alex Riesenkampff
24. August 2026 · 16 Min. Lesezeit · Markdown
Die kurze Antwort: eine amtliche, aktuelle Marktstatistik zur Energiekostenquote in der deutschen Gastronomie gibt es nicht. Der DEHOGA-Zahlenspiegel führt nur einen allgemeinen Verbraucherpreisindex für "Strom, Gas u. a. Brennstoffe", der im April 2026 um 27,2 % über Januar 2022 lag, keine eigene Kennzahl für den Energiekostenanteil eines Betriebs. Die einzige branchen-eigene deutsche Zahl stammt aus einer DEHOGA-Broschüre von Oktober 2016: 6,7 % Energiekostenanteil vom Umsatz und 12,3 kWh Energiebedarf pro Gedeck, beides zehn Jahre alt und ohne neuere Ausgabe. Was heute wirklich zählt, sind die Bausteine, aus denen sich deine eigene Rechnung zusammensetzt: der aktuelle Gewerbestrompreis, die Frage, ob dich der Netzentgelte-Zuschuss 2026 entlastet, und die gesetzlichen Grenzen, an denen jede Sparmaßnahme endet.
Was DEHOGA und Destatis zur Energiekostenquote wirklich sagen
Der DEHOGA-Zahlenspiegel enthält an keiner Stelle eine eigene Energiekostenquote für das Gastgewerbe. Wir haben sowohl die Ausgabe I/2026 (Stand 26. Mai 2026) als auch die Ausgabe IV/2025 (Stand 24. Februar 2026) vollständig durchgesehen: Beide führen im Abschnitt zur Kosten- und Preisentwicklung ausschließlich den allgemeinen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts für "Strom, Gas u. a. Brennstoffe", denselben Index, der auch für Privathaushalte gilt, nicht für den Gewerbeverbrauch der Branche berechnet. Dieser Subindex lag im April 2026 um 27,2 % über dem Stand von Januar 2022, während der gesamte Verbraucherpreisindex im selben Zeitraum nur um 19,0 % stieg (DEHOGA-Zahlenspiegel I/2026). Die vorherige Ausgabe IV/2025 nennt für Januar 2026 noch einen Anstieg von 24,4 % gegenüber Januar 2022, die Differenz zeigt, dass sich die Energiepreise auch 2026 weiterbewegen, nicht dass sie sich stabilisiert hätten. Eine separate DEHOGA-Argumentationsschrift zur einheitlichen 7-Prozent-Besteuerung nennt für die Gastronomie eine eigene Zahl in derselben Größenordnung: Energiekosten stiegen zwischen Januar 2022 und Mai 2025 demnach um 27,3 %.
Eine Destatis-Kostenstrukturerhebung, die für das Gastgewerbe eine eigene Energiekosten-Zeile ausweist, so wie es sie für Wareneinsatz oder Personalkosten gibt, konnten wir nicht auffinden. Die auf gastroinsider.de kursierende Zahl "Energiekosten: 9 Cent je Umsatz-Euro", explizit dem DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 zugeschrieben, existiert in diesem Dokument nicht. Wir haben es Seite für Seite geprüft: Der Abschnitt zu Kosten enthält den beschriebenen Verbraucherpreisindex und den Arbeitskostenindex, keine Aufteilung nach Cent-Beträgen pro Umsatz-Euro. Das ist derselbe Fehler, den unser separater Beitrag zur Wareneinsatzquote bei derselben Quelle für eine andere erfundene Kennzahl gefunden hat, offenbar ein wiederkehrendes Muster bei dieser Seite und nicht ein Einzelfall.
Was Strom und Gas für einen Gewerbebetrieb 2026 tatsächlich kosten
Für die kleinste amtlich ausgewiesene Verbrauchsklasse, unter 20.000 Kilowattstunden im Jahr, in die die meisten einzelnen Cafés und Restaurants fallen, nennt Destatis für das zweite Halbjahr 2025 einen Durchschnittspreis von 32,58 Cent pro Kilowattstunde. Das ist die offizielle Zahl, die einem echten kleinen Betrieb am nächsten kommt, und sie liegt deutlich über dem oft zitierten BDEW-Industriepreis von 17,2 Cent, der erst ab 160.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gilt, einem Vielfachen dessen, was ein einzelnes Café oder Restaurant braucht, und bereits die ermäßigte Stromsteuer für das produzierende Gewerbe einschließt. Wie groß die Spanne zwischen den Verbrauchsklassen wirklich ist, zeigt ein Blick auf beide Enden der amtlichen Skala.
| Haushalt | 3.500 kWh | 37,0 |
| Kleinste Gewerbeklasse (Destatis) | unter 20.000 kWh | 32,58 |
| Vergleichsportal-Angabe (Verivox) | 10.000 kWh | 27,15 |
| Kleine/mittlere Industrie (BDEW) | ab 160.000 kWh, inkl. ermäßigter Stromsteuer | 17,2 |
Der Unterschied zwischen den Zeilen erklärt sich durch Abnahmemenge und Vertragsform, nicht durch einen Widerspruch: Wer wenig Strom bezieht, zahlt fast immer einen höheren Cent-Preis als ein Großabnehmer, und die unterste BDEW-Stufe enthält bereits die ermäßigte Stromsteuer, die dem Gastgewerbe, wie der nächste Abschnitt zeigt, gar nicht zusteht. Beim Gas zeigt sich dieselbe Lücke: Die kleinste Verbrauchsklasse, die Destatis separat ausweist, beginnt bei 1.000 Gigajoule im Jahr, umgerechnet rund 278 Megawattstunden, deutlich mehr, als eine einzelne kleine Gastroküche verbraucht, und kostete im zweiten Halbjahr 2025 8,60 Cent je Kilowattstunde. Für den tatsächlichen Gasverbrauch eines einzelnen Cafés oder Restaurants gibt es damit noch nicht einmal eine amtliche Preisklasse, die wirklich passt. Auf der Erzeugerseite bewegt sich unterdessen wenig Dramatisches: Die Erzeugerpreise für Strom fielen im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,6 %, während Erdgas in der Verteilung im selben Zeitraum um 1,6 % teurer wurde (Destatis, Erzeugerpreisindex), kein Anzeichen für die nächste Preisexplosion, eher eine Seitwärtsbewegung.
Wie schnell sich diese Kosten in einem Extremjahr bewegen können, zeigt die DEHOGA-Mitgliederumfrage vom September 2022, durchgeführt unter rund 3.000 Betrieben mitten in der Energiekrise: 48,8 % der Betriebe gaben damals an, mindestens 10 % ihres Umsatzes für Energie auszugeben, 8,7 % sogar über 20 %. Das ist eine Momentaufnahme aus der Ausnahmesituation von 2022, kein Dauerzustand, aber sie zeigt die Bandbreite, in der sich der Energiekostenanteil in einem einzelnen Betrieb realistisch bewegen kann, wenn Preise und Verbrauch ungünstig zusammenfallen. Ein aktueller Einzelfall aus Baden-Württemberg bestätigt, dass die Spanne auch 2026 real bleibt: Der Aulendorfer Gastwirt Oliver Spähn berichtete im Juni 2026 gegenüber der Schwäbischen Zeitung, seine jährlichen Kosten für Gas und Strom seien von rund 80.000 auf 150.000 Euro gestiegen, nahezu eine Verdopplung innerhalb weniger Jahre.
Die einzige echte deutsche Zahl ist zehn Jahre alt
Eine offizielle, branchen-eigene deutsche Kennzahl zur Energiekostenquote existiert tatsächlich, sie steckt nur nicht dort, wo Kassensystem-Blogs sie vermuten. Die DEHOGA-Umweltbroschüre "Nachhaltiges Wirtschaften in Hotellerie und Gastronomie", erstellt im Oktober 2016 gemeinsam mit adelphi research, weist für Gaststätten einen Energiebedarf von 12,3 kWh pro Gedeck aus und beziffert den Energiekostenanteil auf 6,7 % vom Umsatz. Das ist die einzige Zahl in der gesamten Recherche mit einem benannten Herausgeber, einem konkreten Autorenteam und einer Seitenangabe, gleichzeitig ist sie zehn Jahre alt und beruht auf einer Datenbasis von 2014. Seither ist keine aktualisierte Ausgabe erschienen, das bestätigt auch das Downloadverzeichnis der DEHOGA-Energiekampagne, das weiterhin nur die Broschüre von 2016 listet. Eine Zahl aus der Zeit vor der Energiekrise 2022 und vor dem seither erreichten Preisniveau eins zu eins auf 2026 zu übertragen, würde die tatsächliche Belastung strukturell unterschätzen.
Regionale DEHOGA-Verbände füllen die Lücke mit vorsichtigeren, qualitativen Angaben. DEHOGA Sachsen etwa schreibt auf seiner Energie-Sparseite, die Energiekosten lägen "in Gastronomie und Hotellerie häufig über fünf bis zehn Prozent" vom Umsatz, ohne eigene Erhebung oder Stichprobe dahinter zu nennen. Das ist ehrlicher formuliert als ein präziser Prozentwert ohne Quelle, bleibt aber eine Einschätzung, keine gemessene Zahl.
| DEHOGA-Umweltbroschüre 2016 | 6,7 % vom Umsatz | Datenbasis 2014, keine neuere Ausgabe |
| DEHOGA Sachsen (Landesverband) | 5 bis 10 % vom Umsatz | Qualitative Einschätzung, keine Erhebung |
| DEHOGA-Mitgliederumfrage 2022 | 48,8 % der Betriebe ab 10 % vom Umsatz | Momentaufnahme Energiekrise, Sept. 2022 |
| gastroinsider.de | 9 Cent je Umsatz-Euro, DEHOGA zugeschrieben | Nicht belegt: existiert im Zahlenspiegel nicht |
| wattline.de | 230 kWh/m² und Jahr | Keine Primärquelle, keine Stichprobe genannt |
Was 2026 an der Förderseite wirklich gilt
Zwei Änderungen an der Energiepreisrechnung sind zum 1. Januar 2026 gleichzeitig in Kraft getreten, sie wirken aber sehr unterschiedlich auf einen Gastronomiebetrieb. Der Netzentgelte-Zuschuss 2026 entlastet Gewerbekunden spürbar, weil sie laut BDEW näher am Übertragungsnetz angeschlossen sind als Privathaushalte, ist aber mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds gesetzlich nur für das Jahr 2026 festgeschrieben (§ 24c EnWG). Für 2027 ist die Fortsetzung noch nicht beschlossen, aber auch keineswegs offen: Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 einen Haushaltsentwurf gebilligt, der rund 5,53 Milliarden Euro für einen Anschluss-Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027 vorsieht, knapp 15 % weniger als 2026, die Verabschiedung im Bundestag steht zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch aus.
Die zweite Änderung betrifft die Stromsteuer, und hier lohnt sich der genaue Blick, weil die politische Ankündigung weiter reichte als das, was am Ende beschlossen wurde. Die Koalition hatte ursprünglich eine Stromsteuersenkung "für alle" in Aussicht gestellt. Beschlossen und zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist stattdessen eine Senkung auf das EU-Mindestmaß von 0,05 Cent pro kWh, die laut Zoll (§ 9b StromStG) ausdrücklich nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gilt, mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Milliarden Euro jährlich. Gastronomiebetriebe stehen nicht auf dieser Liste der begünstigten Branchen und zahlen weiterhin die reguläre Stromsteuer. "Das Gastgewerbe hingegen fällt nicht unter diese Kategorien", bringt es der Branchendienst HOGAPAGE auf den Punkt. Wie wenig politischer Rückenwind eine Ausweitung hat, zeigt ein separater Bundestagsbeschluss vom 24. April 2026: Ein Antrag der Grünen, die Stromsteuer für alle Verbraucher zu senken, private Haushalte eingeschlossen, wurde mit 310 zu 270 Stimmen abgelehnt. Das war ein breiterer Vorstoß als eine gezielte Ausweitung allein auf mehr Branchen, aber der Ausgang zeigt trotzdem, wie wenig Mehrheit eine Entlastung über den bestehenden Kreis hinaus derzeit findet. Wer die Meldung "Stromsteuer sinkt" nur als Überschrift gelesen hat, rechnet damit leicht einen Vorteil ein, der für den eigenen Betrieb gar nicht eintritt.
Wo die Energie in der Küche tatsächlich hingeht
Eine belastbare deutsche Aufschlüsselung, wie sich der Stromverbrauch eines unabhängigen Cafés, Restaurants oder einer Bar auf Kühlung, Lüftung, Kochen, Beleuchtung und Warmwasser verteilt, existiert nicht. Was existiert, ist eine ältere, branchennahe Untersuchung aus Österreich: Eine 2012 gemessene Erhebung an sechs institutionellen Großküchen (Krankenhäuser, Studierendenwohnheime, Bürokantinen) im Rahmen des EU-Projekts ReKuK fand im Schnitt 26 % für Kühlung, 25 % für Lüftung, 10 % für Ausgabe, 10 % für Spülung, 8 % fürs Kochen und 7 % für Beleuchtung, bei erheblicher Streuung zwischen den einzelnen Küchen. Diese Zahlen stammen aus Gemeinschaftsverpflegung, nicht aus einem unabhängigen Restaurant, und sind mehr als zehn Jahre alt, sie taugen als grobe Orientierung, nicht als Beleg für den eigenen Betrieb. Was sich daraus trotzdem mit Vorsicht übertragen lässt: Kühlung und Lüftung sind in praktisch jeder Küchenform die beiden größten Verbrauchsblöcke, deutlich vor dem eigentlichen Kochen. Genau deshalb konzentrieren sich die beiden folgenden Abschnitte auf diese zwei Hebel, nicht auf Beleuchtung oder Geräteneuanschaffung, die in Vergleichsportal-Listen meist zuerst genannt werden.
Bevor du an der Kühlkette sparst: die gesetzliche Grenze
Kühlung ist der größte Einzelposten, aber auch der Posten mit den härtesten gesetzlichen Grenzen, und diese Grenzen gehen vor jeder Sparidee. Die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung setzt in Verbindung mit der EU-Verordnung 853/2004 feste Höchsttemperaturen für die Lagerung.
| Tiefgefrorene Lebensmittel | -18 °C |
| Hackfleisch (SB-verpackt) | +2 °C |
| Geflügelfleisch | -2 °C bis +4 °C |
| Fleisch und Fleischerzeugnisse | +7 °C |
| Fisch, frisch | +2 °C oder unter schmelzendem Eis |
| Konsummilch | +8 °C |
| Heiß gehaltene verzehrfertige Speisen | mindestens +60 °C |
Wer die Kühlung nachts abschaltet oder unter diese Werte hinaus wärmer stellt, um Energie zu sparen, riskiert nach § 60 LFGB ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes auch bis 50.000 oder 20.000 Euro. DEHOGA formuliert die Konsequenz in seinem eigenen Energie-Sparblatt so unmissverständlich, dass sich kaum etwas hinzufügen lässt: "Die Kühlkette darf nicht nur wegen eventueller Gesundheitsrisiken, sondern auch wegen des zusätzlichen, unnötigen Energieverbrauchs nicht unterbrochen werden." Ein Wiederanfahren nach einer nächtlichen Abschaltung verbraucht in der Regel mehr Energie als ein durchgehender Betrieb, die vermeintliche Sparmaßnahme kostet also doppelt: rechtlich und energetisch.
Innerhalb dieser Grenze bleibt trotzdem echter Spielraum. DEHOGA nennt in derselben Quelle 4 bis 6 % Energieeinsparung je Grad Celsius, wenn eine Kühlanlage im oberen, noch zulässigen Bereich der jeweiligen Temperaturspanne betrieben wird, statt unnötig kälter als vorgeschrieben zu laufen. Regelmäßige Wartung wirkt stärker als jede Temperaturfeinjustierung: Ein verschmutzter Kondensator kann laut derselben Quelle bei einer 50-kW-Kälteanlage rund 620 Euro Mehrkosten im Jahr verursachen, ganz ohne dass sich an der eingestellten Temperatur etwas geändert hätte. Türdichtungen prüfen, Kondensatoren reinigen und auf eine bedarfsgerechte statt pauschal überdimensionierte Anlage zu setzen bringt laut DEHOGA in Summe bis zu 30 % Einsparung, ohne die Kühlkette auch nur eine Minute zu unterbrechen.
Am Herd selbst gilt eine ähnlich einfache Regel: Ein Deckel auf dem Topf spart nach DEHOGAs eigenem Testbeispiel bis zu 25 % Kochenergie, eine voll beladene Spülmaschine im Eco-Programm bis zu 30 %, beides ohne eine einzige neue Anschaffung. Bei Beleuchtung lohnt sich der Umstieg auf LED ebenfalls: Über die Lebensdauer eines Leuchtmittels gerechnet ist sie laut DEHOGAs eigenem Kostenvergleich günstiger als Glühlampe oder Leuchtstofflampe.
Lüftung und Dunstabzug: der Hebel, den fast niemand nennt
Neben der Kühlung ist die Küchenlüftung der zweite große Verbrauchsblock, und hier ist die Rechtslage komplizierter als bei der Kühlkette. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) schreibt in ihrer Fachregel ASI 2.19 vor, dass Wrasen "möglichst vollständig" aus dem Atembereich der Küchenmitarbeiter abzuführen sind, verweist für die konkrete Berechnung der Luftmengen aber auf die VDI-Richtlinie 2052 und die DIN EN 16282-1, beide einzelfallbezogen und ohne einen einzigen pauschalen Mindestwert für einen kleinen Betrieb. Es gibt für die deutsche Gastroküche keine feste gesetzliche Mindestluftmenge, die sich pauschal zitieren ließe, wer die eigene Dunstabzugsanlage drosseln will, sollte das vorher mit einem Lüftungsfachbetrieb nach VDI 2052 klären, nicht nach eigenem Ermessen. Grund dafür ist neben dem Arbeitsschutz auch der Brandschutz: Fettablagerungen in einer zu schwach durchströmten Abzugsleitung gelten als eine der häufigeren Brandursachen in Gewerbeküchen.
Was sich unabhängig von einem festen deutschen Grenzwert trotzdem belegen lässt, ist der Effekt einer bedarfsgerechten statt einer durchgehend maximalen Steuerung. US-amerikanische Falldaten zu bedarfsgeregelter Küchenlüftung (Demand Control Kitchen Ventilation) aus fünf realen Betrieben zeigen Einsparungen zwischen 37,5 und 61,7 %, wenn die Lüftergeschwindigkeit an die tatsächliche Kochlast statt an den vollen Servicetag gekoppelt wird, mit einer klar benannten Sicherheitsgrenze von mindestens 500 fpm (rund 3 Meter pro Sekunde), unterhalb derer sich Fett in der Leitung ablagert und die Brandgefahr steigt.
Was Gäste und Mitarbeiter nicht aushalten müssen
Auch bei Heizung, Kühlung und Klimatisierung der Gasträume gibt es eine gesetzliche Untergrenze, die sich nicht wegsparen lässt, allerdings gilt sie für Arbeitsräume der Mitarbeiter, nicht für den Gastraum selbst. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 schreibt für stehende, mittelschwere Tätigkeit, wie sie in einer Küche typisch ist, eine Mindestraumtemperatur von 17 °C vor, für leichtere Tätigkeiten im Stehen 19 °C, oberhalb von 26 °C sollen, oberhalb von 30 °C müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Kühlräume sind von dieser Regel ausdrücklich ausgenommen, für sie gelten eigene, hier nicht behandelte Kälteschutzvorgaben, das ist eine Lücke, die ein Betrieb mit viel Kühlraumarbeit gesondert prüfen sollte.
Für den Gastraum gibt es keine vergleichbare gesetzliche Untergrenze, aber einen unternehmerischen Grund, es trotzdem nicht zu übertreiben: Wer Gastfreundschaft anbietet, verkauft auch ein angenehmes Raumklima, nicht nur das Essen. Wie ein moderater Mittelweg praktisch aussieht, zeigte während der Energiekrise 2022 die Hamburger Steakhaus-Kette Block House: Sie senkte die Raumtemperatur um bis zu 2 °C, verzögerte den Heizstart um eine Stunde und passte die Lüftungslaufzeiten an, ließ aber bewusst das Warmwasser in den Waschräumen unverändert weiterlaufen, um das Wohlbefinden von Gästen und Mitarbeitern so lange wie möglich zu erhalten. Keine dramatische Kürzung, sondern eine gezielte Anpassung an mehreren kleinen Stellschrauben gleichzeitig.
Rechner: was ein Grad und eine Wartungsstunde an deiner Kühlung wert sind
Die eigene Kühlanlage ist meist der größte einzelne Energieposten in der Küche, und schon eine kleine, rechtlich unbedenkliche Einsparung bei der Wartung wirkt über zwölf Monate spürbar. Trage deine monatlichen Stromkosten und einen groben Schätzwert für den Anteil der Kühlung daran ein, und sieh, was allein 5 % Einsparung durch Wartungsmaßnahmen wie Kondensatorreinigung im Jahr wert sind, orientiert an der von DEHOGA genannten Bandbreite von 4 bis 6 % je Grad beziehungsweise Wartungsmaßnahme.
Was Wartung an deiner Kühlung im Jahr wert ist
5 % orientiert sich an der von DEHOGA genannten Bandbreite von 4 bis 6 % Einsparung je Grad beziehungsweise Wartungsmaßnahme (Energie-Sparblatt Nr. 16). Ersetze den geschätzten Kühlanteil, sobald du ihn aus deiner eigenen Abrechnung oder einem Untermesser genauer kennst.
Reihenfolge: was zuerst prüfen, bevor du an Komfort oder Kühlkette rührst
Von den fünf Schritten unten kosten vier nichts außer Zeit und rühren die gesetzliche Kühlkette nicht an, erst der letzte hängt vom eigenen Umsatzaufbau ab. Die wirksamsten Maßnahmen sind fast immer die, die weder Gäste noch Mitarbeiter überhaupt bemerken, und sie stehen am Anfang der Liste, nicht am Ende.
Was zuerst prüfen, wenn die Energiekosten zu hoch wirken
- 1Kühlkette dokumentieren, nicht antastenAktuelle Solltemperaturen gegen die gesetzlichen Höchstwerte prüfen, niemals darunter, aber innerhalb der Spanne so warm wie zulässig fahren.
- 2Wartung vor NeuanschaffungKondensatoren reinigen, Türdichtungen prüfen, bevor über den Kauf einer neuen Anlage nachgedacht wird.
- 3Lüftung mit Fachbetrieb prüfenEine bedarfsgerechte Steuerung nach VDI 2052 auslegen lassen, statt die Dunstabzugsanlage auf eigene Faust zu drosseln.
- 4Randgeräte auf dem Pass abschaltenSalamander, Bain-Marie und Warmhaltegeräte, die nach dem Service weiterlaufen, sind ein häufig übersehener Posten.
- 5Ruhige Tage nicht vergessenEin leerer Dienstag läuft trotzdem mit voller Kühlung und Lüftung, der Energiekostenanteil pro Gast sinkt erst, wenn dort wieder Umsatz aufgebaut wird.
Die Reihenfolge ist bewusst so gewählt, dass Gäste und Mitarbeiter nichts von den ersten vier Schritten spüren, und dass keiner davon die gesetzliche Kühlkette unterschreitet.
Erst wenn diese fünf Schritte ausgeschöpft sind, lohnt sich der Blick auf eine größere Anschaffung, etwa eine neue Kühlanlage oder Spülmaschine statt einer reparierten alten. Hier gibt es einen Zuschuss, den kaum ein Betrieb kennt: Die BAFA-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 4, zahlt kleinen Unternehmen eine pauschale Förderung von 15 % auf förderfähige Investitionen ab 10.000 Euro, ausdrücklich einschließlich Kühlmöbel für Lebensmittel und Geschirrspülmaschinen. Der Antrag läuft vor der Bestellung, nicht danach, wer erst kauft und dann fördert, bekommt in aller Regel nichts.
Wer nach dieser Reihenfolge geprüft hat und trotzdem eine spürbar über der eigenen Erwartung liegende Rechnung sieht, findet regional oft kostenlose, neutrale Beratung: Rainer van Loon, Energieberater der IHK Köln, bringt den Kern dieser Beratung auf den Punkt: "Fast in jedem Betrieb lassen sich Einsparpotenziale finden" (IHK Köln, 2023). Die Beratung ist dabei bewusst produktneutral, die IHK verkauft selbst nichts und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Empfehlung. Das Zitat ist einige Jahre alt, das Prinzip einer kostenlosen, produktneutralen IHK-Energieberatung gilt in vielen Kammerbezirken unverändert fort, vor Ort lohnt sich eine kurze Nachfrage bei der eigenen IHK.
Eine Beratung ist der eine Weg, tatsächlich nachzurechnen ist der andere, und beide führen manchmal zum selben Ergebnis: Das Problem ist kleiner, als die eigene Wahrnehmung nahelegt. Karl-Heinz Stollenmeier, Bäckermeister und Obermeister für den Raum Aalen in der Bäcker-Innung Alb-Neckar-Nordschwarzwald, rechnet den Energieanteil an einer einzelnen 95-Cent-Brezel vor: "Ungefähr zwei Cent." Zu Betrieben, die Preiserhöhungen pauschal mit gestiegenen Energiekosten begründen, sagt er: "Wer behauptet, er muss wegen der Energiekosten jetzt seine Preise deutlich erhöhen, der zieht das an den Haaren herbei." Sein Rat richtet sich nicht gegen Sparsamkeit, sondern gegen Alarmismus: "Wer das macht, wer vorausschauend wirtschaftet statt zu warten, bis der nächste Anbieter den Preis diktiert, der hat kein Energieproblem." Zwei Stimmen, ein Muster: Die Betriebe, die am wenigsten von Energiekosten überrascht werden, sind die, die vorher nachgerechnet haben.
Energie ist damit die dritte große Kostenlinie neben Personal und Wareneinsatz, und die einzige der drei, bei der sich ein Teil der Rechnung ohne einen einzigen zusätzlichen Gast und ohne jede Änderung an Speisekarte oder Dienstplan senken lässt. Unsere Personalkosten-Benchmarks und unser Prime-Cost-Leitfaden zeigen, warum Miete und Energie nicht federn, wenn der Umsatz schwankt. Und weil ein leerer Wochentag trotzdem mit voller Kühlung und Lüftung läuft, senkt auch der in unserem Beitrag zu leeren Wochentagen beschriebene Umsatzaufbau den Energiekostenanteil pro Gast mit. Wenn eine gestiegene Energierechnung eine Preisrunde nötig macht, zeigt unser Beitrag zur Preiserhöhung in der Gastronomie, wie sich das an der Theke erklären lässt, ohne Stammgäste zu verlieren. Die belastbarste eigene Zahl bleibt am Ende die von der eigenen Abrechnung, nicht von einer Faustregel aus dem Internet.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Energiekosten in der Gastronomie in Prozent vom Umsatz?
Eine amtliche, aktuelle Marktstatistik dafür gibt es nicht. Die einzige offizielle deutsche Zahl stammt aus einer DEHOGA-Broschüre von 2016 und nennt 6,7 % vom Umsatz für Gaststätten, zehn Jahre alt und ohne die Energiekrise seit 2022. DEHOGA-Landesverbände nennen inoffiziell eine Bandbreite von 5 bis 10 %, ohne eigene Erhebung dahinter.
Was kostet Gewerbestrom für einen Gastronomiebetrieb aktuell?
Für die kleinste amtlich ausgewiesene Verbrauchsklasse (unter 20.000 kWh im Jahr, in die die meisten einzelnen Cafés und Restaurants fallen) nennt Destatis 32,58 Cent pro kWh, Stand 2. Halbjahr 2025. Vergleichsportale wie Verivox nennen für 10.000 kWh im Jahr rund 27,15 Cent (Stand Februar 2026). Der von BDEW ausgewiesene Industriepreis von 17,2 Cent liegt niedriger, gilt aber erst ab 160.000 kWh Jahresverbrauch und schließt bereits die ermäßigte Stromsteuer ein, einem Vielfachen dessen, was ein einzelner Betrieb verbraucht. Die drei Zahlen widersprechen sich nicht, sie messen unterschiedliche Abnahmemengen.
Profitiert die Gastronomie von der Stromsteuersenkung 2026?
Nein. Die Stromsteuer wurde zum 1. Januar 2026 zwar auf das EU-Mindestmaß von 0,05 Cent pro kWh gesenkt, das gilt aber nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Ein Grünen-Antrag, die Stromsteuer für alle Verbraucher, private Haushalte eingeschlossen, auf das EU-Mindestmaß zu senken, scheiterte im Bundestag am 24. April 2026 mit 310 zu 270 Stimmen. Ein Restaurant, Café oder eine Bar zahlt weiterhin die reguläre Stromsteuer.
Darf ich meine Kühlgeräte nachts abschalten oder wärmer stellen, um Energie zu sparen?
Nicht unter die gesetzlichen Grenzwerte. Tiefkühlware muss durchgehend bei maximal -18 °C, Fleisch bei maximal +7 °C gelagert werden (LAVES-Merkblatt auf Basis der EU-Verordnung 853/2004). Ein Verstoß kann nach § 60 LFGB mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, und DEHOGA warnt ausdrücklich davor, die Kühlkette zu unterbrechen.
Wo sitzt der größte Energiehebel in der Küche, Kühlung oder Lüftung?
Beide sind groß, aber unterschiedlich regulierbar. Kühlung lässt sich innerhalb der gesetzlichen Temperaturgrenzen durch Wartung, etwa saubere Kondensatoren und geprüfte Türdichtungen, spürbar senken. Für die Dunstabzugslüftung gibt es kein einzelnes deutsches Mindestmaß, aber eine bedarfsgerechte Steuerung nach tatsächlicher Kochlast statt Dauerbetrieb auf Maximalstufe ist der Hebel, den kaum ein Ratgeber nennt.
Stimmt die oft zitierte Zahl von 230 kWh pro Quadratmeter und Jahr?
Die Zahl selbst lässt sich nur auf ein Vergleichsportal ohne Jahr, Stichprobe oder Methode zurückverfolgen und wird in Suchmaschinen-Zusammenfassungen fälschlich als Branchenkonsens dargestellt. Eine echte, wenn auch ältere Studie existiert daneben: Eine 2011 im Auftrag des österreichischen Klima- und Energiefonds erstellte ÖGUT-Untersuchung beziffert den deutschen Wert mit rund 379 kWh/m² im Jahr, unter Verweis auf eine 2009 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Studie mit Datenbasis 2004-2006 und ausdrücklichem Hinweis auf große Unschärfen. Beide Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, aber nur eine davon hat eine nachvollziehbare Quelle.
Quellen
- BDEW - Strompreisanalyse — Stand August 2026. Kleine und mittlere Industrie- bzw. Gewerbekunden rund 17,2 ct/kWh im Jahresdurchschnitt 2026; Haushalt (3.500 kWh/Jahr) rund 37,0 ct/kWh, Stand April 2026. BDEW überschreibt die monatliche PDF-Datei fortlaufend, diese Landingpage-URL bleibt stabil, die verlinkte PDF-Ausgabe wechselt
- Statistisches Bundesamt: Strompreise für Haushalte im 2. Halbjahr 2025 um 1,6 % gestiegen — Gewerbestrom (Nichthaushalte), kleinste amtlich ausgewiesene Verbrauchsklasse unter 20.000 kWh/Jahr: 32,58 ct/kWh, 2. Halbjahr 2025, die am besten zu einem einzelnen kleinen Gastronomiebetrieb passende offizielle Preisreihe. Gas, kleinste Klasse (1.000 bis unter 10.000 GJ/Jahr): 8,60 ct/kWh, ebenfalls 2. Halbjahr 2025, kein amtlicher Messpunkt existiert für den Gasverbrauch einer einzelnen kleinen Küche
- DEHOGA Bundesverband - DEHOGA-Zahlenspiegel I/2026 — Stand 26.05.2026. Vollständig geprüft: enthält keine Energiekostenquote, nur den Destatis-VPI-Subindex "Strom, Gas u.a. Brennstoffe", +27,2 % ggü. Januar 2022
- DEHOGA Bundesverband - DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 — Stand 24.02.2026. Ebenfalls vollständig geprüft: keine Energiekostenquote enthalten, VPI-Subindex +24,4 % ggü. Januar 2022
- DEHOGA Bundesverband - Nachhaltiges Wirtschaften in Hotellerie und Gastronomie — Oktober 2016, mit adelphi research gGmbH. 12,3 kWh Energiebedarf pro Gedeck und 6,7 % Energiekostenanteil vom Umsatz für Gaststätten, Datenbasis 2014, keine neuere Ausgabe erschienen
- DEHOGA Bundesverband - Energiekampagne Gastgewerbe, Energie-Sparblatt Nr. 16 — Stand 12.12.2022. Warnt vor Unterbrechung der Kühlkette, nennt 4 bis 6 % Einsparung je Grad Celsius und rund 620 Euro Jahresersparnis durch Kondensatorreinigung bei einer 50-kW-Anlage
- Bundesregierung - Niedrigere Netzentgelte 2026 — Bundestagsbeschluss 13.11.2025, Gesetz in Kraft seit 12.12.2025, wirksam für die Netzentgelte des Jahres 2026. 6,5 Milliarden Euro Bundeszuschuss, § 24c EnWG, auf das Jahr 2026 befristet
- Zoll: Steuerentlastung nach Paragraf 9b StromStG — Definiert den Kreis der Begünstigten für die Steuerentlastung nach Paragraf 9b StromStG (rechnerisch der EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh): produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft, das Gastgewerbe wird nicht genannt
- Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmung zur Stromsteuer-Ausweitung, 24. April 2026 — Grünen-Antrag (21/5320) auf Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher, private Haushalte eingeschlossen, auf das EU-Mindestmaß, am 24.4.2026 mit 310 zu 270 Stimmen abgelehnt, kein gezielter Antrag nur zur Ausweitung auf mehr Branchen
- HOGAPAGE: Kabinett beschließt Entlastungen für Stromkunden, profitiert auch das Gastgewerbe? — Zitat: "Das Gastgewerbe hingegen fällt nicht unter diese Kategorien."
- DEHOGA Bundesverband: Fakten und Argumente, für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7 Prozent — Stand 11.07.2025. Kostensteigerung Mai 2025 gegenüber Januar 2022: Energie +27,3 %
- DEHOGA-Energiekampagne: Energie-Sparblatt Nr. 5, Küche Teil II — Deckel auf dem Topf spart bis zu 25 % Kochenergie. Volle Spülmaschine im Eco-Programm spart bis zu 30 %
- DEHOGA-Energiekampagne: Energie-Sparblatt Nr. 3, Beleuchtung — Eigener Kostenvergleich über die Lebensdauer eines Leuchtmittels: LED schneidet günstiger ab als Glühlampe oder Leuchtstofflampe
- BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 4 — 15 % pauschale Förderung für kleine Unternehmen ab 10.000 € Investition, ausdrücklich inkl. Kühlmöbel und Geschirrspülmaschinen
- BDEW - Zuschuss Netzentgelte — Gewerbekunden spüren den Zuschuss meist stärker, da sie näher am Übertragungsnetz angeschlossen sind
- zfk.de - Haushaltsentwurf 2027, Zuschuss zu Übertragungsnetzkosten — Kabinettsbeschluss 15.07.2026. Rund 5,53 Milliarden Euro für einen Anschluss-Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027 vorgesehen, Bundestagsbeschluss zum Recherchezeitpunkt noch ausstehend
- Statistisches Bundesamt - Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Juli 2026 — Strom -1,6 %, Erdgas (Verteilung) +1,6 % gegenüber Juli 2025
- LAVES Niedersachsen - Merkblatt Lagertemperaturen für Lebensmittel — Stand 03.08.2022 (MFB 08-002-00 Vers. 2.0), auf Basis VO (EG) 853/2004 und Tier-LMHV. Gesetzliche Höchsttemperaturen je Lebensmittelgruppe
- gesetze-im-internet.de - § 60 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) — Bußgeldrahmen bis 100.000 / 50.000 / 20.000 Euro je nach Tatbestand bei Verstößen gegen Hygienevorschriften
- BAuA - Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur — Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert GMBl 2022 S. 198. Mindest- und Höchsttemperaturen nach Tätigkeit, Kühlräume ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen
- BGN - ASI 2.19 Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen — Luftvolumenströme werden nach VDI 2052 / DIN EN 16282-1 einzelfallbezogen berechnet, kein pauschaler Mindestwert für kleine Betriebe
- ENERGY STAR / U.S. EPA - Technology Profile, Demand Control Kitchen Ventilation — US-Falldaten aus fünf Betrieben: 37,5 bis 61,7 % Einsparung durch bedarfsgerechte Lüftungssteuerung, Sicherheitsgrenze mindestens 500 fpm (rund 3 m/s) gegen Fettbrand
- t-online Hamburg - Energiekrise in Hamburg, Block House und Jim Block drehen Heizung runter — 13.10.2022. Bis zu 2 °C niedrigere Raumtemperatur, verzögerter Heizstart, Warmwasser bewusst weiterlaufen lassen
- IHK Köln - "Da geht noch was!" (IHKplus, Ausgabe 2023-4) — Zitat Rainer van Loon, Energieberater IHK Köln, 2023. Kostenlose, neutrale Energieberatung für Gastronomiebetriebe
- Schwäbische.de - Wirt ist erbost, "Jeder meint zu wissen, was das Essen kosten darf" — 17.06.2026. Gastwirt Oliver Spähn, Hotel Arthus / Gasthaus zum Rad, Aulendorf: Jahreskosten für Gas und Strom von rund 80.000 auf 150.000 Euro gestiegen (indirekte Rede, kein wörtliches Zitat)
- gastroinsider.de - Branchen-Benchmarks Gastronomie 2026 — Stand März 2026. Schreibt dem DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 eine "9 Cent pro Euro Umsatz"-Energiekostenzahl zu, die im tatsächlichen Dokument nicht existiert
- wattline.de - Gewerbestrom für die Gastronomie — Nennt 230 kWh/m² und Jahr ohne eigene Primärquelle, Stichprobe oder Jahresangabe
- ÖGUT: Energiekennzahlen für den Gastgewerbe- und Beherbergungsbereich (im Auftrag des Klima- und Energiefonds) — Österreich 250 kWh/m²·a, Deutschland 379,1 kWh/m²·a (gerundet 380); nur der deutsche Wert mit Verweis auf Schlomann et al. 2009 (im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums), Datenbasis 2004-2006, mit ausdrücklichem Hinweis auf große Unschärfen; Bericht von 2011, die einzige Zahl in dieser Recherche mit einer nachvollziehbaren Studie dahinter
- DEHOGA Sachsen - Energie sparen — Nennt Energiekosten "in Gastronomie und Hotellerie häufig über fünf bis zehn Prozent" vom Umsatz, ohne eigene Erhebung oder Stichprobe
- Projekt ReKuK - Modul Energie, Skript — EU-Projekt (Erasmus+), Version 2.0. Verbrauchsaufschlüsselung aus sechs 2012 gemessenen österreichischen Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung, nicht aus unabhängigen Restaurants
- wattline.de - Strompreis für Unternehmen — 27,15 ct/kWh für 10.000 kWh/Jahr, gesunken von 28,72 ct/kWh in 2025 (Stand Februar 2026, unter Berufung auf Verivox)
- Schwäbische Post: Bäcker über Energiekosten, zwei Cent pro Brezel, nicht mehr — Karl-Heinz Stollenmeier, Bäckermeister und Obermeister für den Raum Aalen (Bäcker-Innung Alb-Neckar-Nordschwarzwald), 16.04.2026