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Mindestlohn-Rechner Gastronomie 2027: was eine Stunde, eine Schicht und ein Monat kosten

Ab Januar 2027 kostet dich eine Stunde Mindestlohn rund 18,25 Euro, nicht 14,60. Der Rechner zeigt Brutto und deine Arbeitgeberkosten je Schicht und Monat, für feste Kräfte und Minijobs, und wie viele Stunden bis zur Minijob-Grenze bleiben.

Alex Riesenkampff

Alex Riesenkampff

30. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit · Markdown

Eine Stunde Mindestlohn kostet dich ab Januar 2027 rund 18,25 Euro, nicht 14,60. Auf den Stundenlohn kommen bei einer festen Kraft rund 25 Prozent Lohnnebenkosten, bei einem Minijob 2027 voraussichtlich rund 37 Prozent. Die Samstagsschicht in der Bäckerei, sechs Stunden lang, steht mit 87,60 Euro brutto auf dem Lohnzettel und kostet dich rund 109,50 Euro. Trag deine eigenen Zahlen ein:

Mindestlohn-Rechner

Was eine Stunde, eine Schicht und ein Monat kosten

Stundenlohn, Schichtlänge und Schichten pro Woche eintragen, dann Beschäftigungsart und Jahr wählen.

Mindestlohn 2026: 13,90 €. Ab 1. Januar 2027: 14,60 €.

Wie ist die Kraft angestellt?
Für welches Jahr rechnest du?

Der Stundenlohn ändert sich dabei nicht, den trägst du oben ein.

Brutto je Schicht

87,60 €

Brutto je Monat

1.518 €

Lohnnebenkosten je Monat

380 €

Was dich der Monat kostet

1.898 €

Was dich eine Stunde kostet

18,25 €

Stunden im Monat bis zur Minijob-Grenze (603 € 2026, 633 € 2027)

43,4 Std.

Nur bei Minijob: Luft bis zur Grenze je Monat (negativ: darüber)

-885 €

Ein Monat sind hier 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Feste Kräfte: 25 % für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, Umlagen U1 und U2, Insolvenzgeldumlage und BGN; mit dem U1-Satz deiner eigenen Kasse rechnet der Personalkostenrechner genauer. Für 2027 rechnet der Rechner bei festen Kräften mit den Sätzen von 2026. Bei Teilzeit im Übergangsbereich (Midijob) knapp über der Minijob-Grenze liegt dein Anteil etwas höher. Minijob 2027: Krankenversicherungspauschale 17,5 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %), Pauschsteuer weiter 2 % (die Anhebung auf 5 % ist bisher nur ein Regierungsentwurf). Liegt das Minijob-Brutto regelmäßig über der Grenze, ist es kein Minijob mehr. Nicht eingerechnet: Urlaub, Krankheitstage, Zuschläge und Sachbezüge.

Stunde, Schicht und Monat für 2026 und 2027

Für eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden macht der Schritt auf 14,60 Euro rund 121 Euro brutto im Monat aus, für dich als Arbeitgeber rund 152 Euro. Pro Schicht wirkt das klein: Sechs Stunden kosten 4,20 Euro mehr Lohn. Aufs Jahr und aufs ganze Team gerechnet wird daraus ein Posten, den du über deine Preise wieder hereinholen musst: Bei vier Vollzeitkräften sind es rund 7.300 Euro im Jahr.

Mindestlohn 2026 und 2027: Brutto und Kosten für dich
202613,90 €83,40 €2.409 €3.012 €
ab 1.1.202714,60 €87,60 €2.531 €3.163 €
Brutto je Monat: Stundenlohn × 40 × 52 ÷ 12. Kosten: Brutto plus rund 25 % Lohnnebenkosten bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Mindestlohn laut Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung.

Die 14,60 Euro stehen seit November 2025 im Bundesgesetzblatt, du kannst also fest damit planen. Was der Schritt für ein ganzes Team und die Speisekarte bedeutet, rechnet der Beitrag zum Mindestlohn 2027 in der Gastronomie durch. Woher die 25 Prozent kommen, Abgabe für Abgabe, zeigt der Personalkostenrechner, in dem du auch den U1-Satz deiner Krankenkasse einträgst.

Minijob: mehr Geld, gleich viele Stunden

Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn von 603 auf 633 Euro, die Stundenzahl bleibt: Zum Mindestlohn sind es in beiden Jahren 43,4 Stunden im Monat. Sie errechnet sich aus dem Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Eine Aushilfe an der Grenze verdient also 30 Euro mehr im Monat, arbeitet aber nicht länger.

Zahlst du mehr als den Mindestlohn, etwa der Kellnerin, die schon den dritten Sommer bei dir ist, bleiben ihr weniger Stunden:

Stunden im Monat bis zur Minijob-Grenze, je nach Stundenlohn
13,90 €43,4–
14,60 €41,343,4
15,00 €40,242,2
16,00 €37,739,6
18,00 €33,535,2
Verdienstgrenze geteilt durch Stundenlohn, auf eine Nachkommastelle gerundet. Grenzen laut Minijob-Zentrale. 13,90 € ist ab 2027 unter dem Mindestlohn.

Teurer wird der Minijob bei den Abgaben. 2026 zahlst du auf jeden gewerblichen Minijob 31,17 Prozent Pauschalabgaben, dazu rund ein Prozent an die BGN. Zum 1. Januar 2027 steigt die Krankenversicherungspauschale laut Minijob-Zentrale von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent: Bei einer Aushilfe an der Grenze von 633 Euro sind das rund 28 Euro mehr im Monat. Eine Anhebung der Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent steht bisher nur in einem Regierungsentwurf. Schalte im Rechner zwischen 2026 und 2027 um, dann siehst du den Unterschied für deine Schichten.

Anmeldung, Urlaub und Krankheit im Minijob erklärt der Beitrag zu Minijobs in der Gastronomie.

Was nicht auf den Mindestlohn zählt

Trinkgeld füllt den Mindestlohn nicht auf: Die Minijob-Zentrale nennt Trinkgelder und Nachtzuschläge ausdrücklich als Zahlungen, die nicht angerechnet werden. Die 14,60 Euro zahlst du als Stundenlohn, egal wie voll das Trinkgeldglas am Samstag ist.

Außerdem verlangt § 17 Mindestlohngesetz, dass du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnest und zwei Jahre aufbewahrst. Weil das Gaststättengewerbe im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eigens genannt ist, gilt das in der Gastronomie für alle Beschäftigten, nicht nur für Minijobs. Ausgenommen vom Mindestlohn sind unter anderem Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, etwa die 16-jährige Schülerin, die samstags in der Bäckerei aushilft.

Passen die Kosten aus dem Rechner nicht zu deinem Umsatz, liegt das selten am Lohnsatz, den du ohnehin nicht senken darfst. Es liegt an den Stunden: wann du sie einplanst und ob dann genug Gäste da sind. Wie viel Umsatz jede bezahlte Stunde tragen muss, rechnet der Beitrag zum Umsatz pro Personalstunde vor.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027 pro Stunde und pro Monat?

14,60 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2027. Bei 40 Wochenstunden sind das rund 2.531 Euro brutto im Monat (14,60 × 40 × 52 ÷ 12). Eine 6-Stunden-Schicht kostet 87,60 Euro brutto.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?

Zum Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat: 633 Euro Verdienstgrenze geteilt durch 14,60 Euro ergibt 43,4 Stunden. Zahlst du mehr, bleiben weniger Stunden, bei 16 Euro sind es 39,6.

Was kostet mich eine Stunde Mindestlohn wirklich?

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Kraft rund 25 Prozent mehr als der Bruttolohn, 2027 also rund 18,25 Euro. Bei einem Minijob kommen 2026 rund 32,2 Prozent obendrauf, bei 13,90 Euro also rund 18,38 Euro. 2027 sind es mit der höheren Krankenversicherungspauschale voraussichtlich rund 36,7 Prozent, bei 14,60 Euro also rund 19,96 Euro.

Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn?

Nein. Die Minijob-Zentrale nennt Trinkgelder und Nachtzuschläge als Beispiele für Zahlungen, die nicht angerechnet werden. Den Mindestlohn zahlst du als Stundenlohn, das Trinkgeld der Gäste kommt obendrauf.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber und Aushilfen?

Ja, in voller Höhe. Ausgenommen sind unter anderem Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, etwa Schülerinnen und Schüler. In der Gastronomie musst du außerdem für alle Beschäftigten, auch für Minijobs, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen.

Quellen

  1. Minijob-Zentrale Magazin: Minijob-Grenze 2027 — Stand 7. Oktober 2026. Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro, Verdienstgrenze 2027 bei 633 Euro im Monat, etwa 43 Stunden im Monat. Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Geprüft 30. Oktober 2026.
  2. Minijob-Zentrale: Mindestlohn im Minijob — Mindestlohn 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro 2027; Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit im gewerblichen Bereich (§ 17 MiLoG); Trinkgelder zählen nicht zum Mindestlohn; Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgenommen. Geprüft 30. Oktober 2026.
  3. Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze — Verdienstgrenze 603 Euro ab 1. Januar 2026; Abgaben im gewerblichen Bereich insgesamt 34,77 Prozent, davon trägt der Arbeitgeber 31,17 Prozent. Geprüft 30. Oktober 2026.
  4. Minijob-Zentrale Magazin: Aktuelle Minijob-Vorhaben — Stand 1. Oktober 2026. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 29. Juli 2026 verkündet, Krankenversicherungspauschale für gewerbliche Minijobs "auf voraussichtlich 17,5 Prozent zum 1. Januar 2027". Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent ab 2027 nur im Regierungsentwurf (Einkommensteuerreformgesetz 2027), nicht beschlossen. Geprüft 30. Oktober 2026.
  5. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) — Bundesgesetzblatt, Ausfertigung 5. November 2025, Veröffentlichung 7. November 2025. Rechtsgrundlage für 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.
  6. Mindestlohngesetz § 17: Erstellen und Bereithalten von Dokumenten — Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bis zum Ablauf des siebten Kalendertages, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre; gilt für Minijobs und für die in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche. Geprüft 30. Oktober 2026.
  7. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 2a — Nennt unter Nr. 2 das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Geprüft 30. Oktober 2026.
  8. Bundesgesundheitsministerium: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung — Allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 2,9 Prozent. Stand der Seite 3. September 2026.
  9. ZDFheute: Zusatzbeitrag bleibt stabil — 14. Oktober 2026. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt 2027 laut Gesundheitsminister Carsten Linnemann bei 2,9 Prozent; die amtliche Bekanntgabe im Bundesanzeiger steht noch aus.
  10. GKV-Spitzenverband: Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht 2026 — KV 14,60 %, RV 18,60 %, ALV 2,60 %, PV 3,60 % gesamt, gültig ab 1.1.2026
  11. Techniker Krankenkasse: Beiträge für Arbeitgeber 2026 — Arbeitgeberanteile 2026: KV 7,30 %, RV 9,30 %, ALV 1,30 %, PV 1,80 %; Insolvenzgeldumlage 0,15 %
  12. Techniker Krankenkasse: Höhe der Umlagesätze U1 und U2 2026 — U1 2,1 % beim 70-%-Standardsatz, U2 0,44 %
  13. BGN: Beitragsberechnung — Gefahrklasse Gastgewerbe 2,94, vorläufiger Vorschussfuß 2026 von 0,3210, abgeleitet rund 1,0 % der Bruttolöhne; der endgültige Beitragsfuß wird erst im April 2027 festgelegt

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