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Kassensystem-Kosten im Vergleich: Was ein Wechsel wirklich kostet (2026)

Die Monatsgebühr auf der Preisseite ist selten die Hälfte der tatsächlichen Kosten eines Kassensystems. Hier sind die echten Zahlen zu TSE-Pflicht, Kartengebühren und Vertragsklauseln bei vectron, ready2order, Gastronovi, Lightspeed und SumUp, und was ein Wechsel konkret kostet.

Alex Riesenkampff

Alex Riesenkampff

17. Juli 2026 · Aktualisiert am 12. August 2026 · 14 Min. Lesezeit · Markdown

Die Preisseite eines Kassensystems zeigt dir eine Monatsgebühr, egal ob du ein Café, eine Bar oder eine kleine Bäckerei mit einer einzigen Kasse führst. Was sie fast nie zeigt: die TSE-Pflicht, die Kartengebühr pro Transaktion und die Kündigungsfrist, die aus einem monatlich kündbaren Vertrag plötzlich eine Zwei- oder Dreijahresbindung macht. Bei vectron liegt die tatsächliche Kartengebühr bei 1,29 % (bei Amex 1,9 %), mehr als das Vierfache des gesetzlichen Interchange-Deckels von 0,3 % für Kreditkarten und das ist kein Ausreißer, sondern wie das System aufgebaut ist. Dieser Beitrag rechnet die drei Kostenschichten durch, die zusammen die echte Total Cost of Ownership eines Kassensystems ergeben, und zeigt, welche Vertragsklauseln aus einem Wechsel ein Projekt machen. Super44 verkauft und vermittelt keine Kassensysteme; das hier ist keine Werbung für einen Anbieter, sondern die Rechnung, die im Verkaufsgespräch meist fehlt.

Die Softwaregebühr ist nur die erste Schicht

Die reinen Softwarepreise unterscheiden sich zwischen den geprüften Anbietern um mehr als das Zweifache, ohne dass Hardware oder Kartengebühren schon eingerechnet sind. ready2order verlangt 35,90 € im Monat für das Kassensystem-Abo plus 15,90 € für das TSE-Paket. Gastronovi berechnet für die erste Kassenlizenz 69 € im Monat, für die zweite bis fünfte je 59 € und ab der sechsten je 49 €, die Cloud-TSE kostet dort separat 14 € im Monat. Lightspeed verlangt für Restaurant-Kassen 89 € (Basic), 159 € (Core) oder 249 € (Pro) im Monat, mit 49 € Aufpreis pro zusätzlicher Kassenlizenz. SumUp bietet ein Basis-Kassensystem ganz ohne Grundgebühr an, dafür mit Gebühr pro Transaktion, oder die Variante "Kassensystem Plus" für 39 € im Monat.

Monatliche Softwaregebuehren, deutsche Kassensystem-Anbieter (ohne Hardware und Kartengebuehren)
ready2order35,90 EUR--
Gastronovi69 EUR59 EUR49 EUR
Lightspeed89 EUR159 EUR249 EUR
SumUp0 EUR39 EUR-
Quelle: offizielle Preisseiten von Lightspeed, ready2order, SumUp und Gastronovi. Gastronovi-Werte am 12. August 2026 direkt auf der Preisuebersicht des Anbieters geprueft und korrigiert; die Staffelung bezieht sich dort auf die 1., die 2. bis 5. und ab der 6. Kassenlizenz. Uebrige Werte geprueft Juli 2026. Ohne TSE, Hardware und Kartengebuehren.

Dieser Beitrag rechnet durch, was ein Wechsel kostet, wenn du bereits ein System hast. Wer dagegen gerade erst auswählt, findet die Anbieter mit allen veröffentlichten Konditionen nebeneinander in unserem unabhängigen Vergleich der Kassensysteme für die Gastronomie, inklusive der drei Anbieter, die ihren Kartensatz gar nicht veröffentlichen.

Die Reihenfolge in dieser Tabelle sagt noch nichts darüber, welches System am Ende günstiger ist. Ein Anbieter mit niedriger Einstiegsgebühr kann bei der Kartengebühr oder bei den Pflichtkosten für TSE und Datenexport draufsatteln, während ein teurerer Anbieter dort transparenter oder günstiger ist. Das entscheidet sich erst in den nächsten beiden Schichten.

Die Pflichtkosten, die niemand einpreist

Die TSE ist keine Kassensystem-Zusatzfunktion, sondern eine gesetzliche Pflicht, und über fünf Jahre kostet die Cloud-Variante das Zweieinhalb- bis Vierfache einer gekauften Hardware-TSE. Seit 2020 muss jedes elektronische Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion eine Technische Sicherheitseinrichtung besitzen. Bei der Hardware nennt Epson für seine zertifizierten Module 233,58 € netto (MicroSD) beziehungsweise 244,80 € netto (USB), jeweils mit 60 Monaten Zertifikatslaufzeit — das ist zugleich der Fünf-Jahres-Betrag, weil danach das Zertifikat abläuft.

Die Cloud-Variante wird dagegen monatlich abgerechnet, und die Preise stehen bei den Kassenanbietern selbst: Tillhub nennt 119 € im Jahr, Gastronovi 14 € im Monat und ready2order 15,90 € im Monat. Über fünf Jahre sind das 595 €, 840 € beziehungsweise 954 €, gegenüber rund 234 € für die Epson-Hardware. Für einen Betrieb mit einer Kasse ist Kauf damit klar günstiger; die Cloud lohnt sich, wenn mehrere Kassen ein Paket teilen, wie es ready2order mit seinem betriebsweiten TSE-Paket anbietet, oder wenn man die Anschaffung bewusst in monatliche Beträge strecken will.

Bemerkenswert ist dabei, wer diese Preise nicht nennt: Die eigentlichen TSE-Zertifizierer veröffentlichen sie nicht. Weder fiskaly noch Swissbit noch D-Trust führen auf ihren eigenen Seiten einen Preis für die Cloud-TSE; verkauft und bepreist wird sie ausschließlich über die Kassenanbieter. Wer die TSE-Kosten vergleichen will, kann das folglich nur über die Kassenanbieter tun, nicht über den Hersteller der Sicherheitseinrichtung.

Der Preis ist nicht das einzige Argument

Wer hier nur rechnet, entscheidet falsch herum, denn die beiden Varianten verteilen Aufwand und Risiko unterschiedlich. Für die Cloud sprechen drei Dinge. Es gibt kein Bauteil, das ausfallen, verloren gehen oder gestohlen werden kann. Der Zertifikatswechsel entfällt: Eine gekaufte TSE ist laut Epson nach 60 Monaten oder 20 Millionen Signaturen am Ende und muss körperlich ersetzt werden, während fiskaly sein Cloud-Zertifikat bis 2033 verlängert hat und die Aktualisierung ohne Zutun des Betriebs einspielt. Und die Einrichtung braucht keine Hardware-Beschaffung, sondern nur einen Zugang.

Für die Hardware spricht vor allem ein struktureller Punkt: Sie signiert ohne Netzverbindung. Eine Cloud-TSE kann genau dann ausfallen, wenn das Internet ausfällt, und dieses Risiko existiert bei einem lokalen Modul nicht. Wichtig ist dabei, was rechtlich gilt und was nicht: Fällt die TSE aus, darf die Kasse laut Anwendungserlass zu § 146a AO weiterlaufen. Der Ausfall muss auf den Belegen erkennbar sein, Beginn, Ende und Grund sind zu dokumentieren, und die Ursache ist unverzüglich zu beheben. Eine Höchstdauer für einen solchen Ausfall ist nirgends veröffentlicht — die praktische Grenze ist die Bewertung durch die Prüfung, die einen zu langen Ausfall als schwerwiegenden Mangel einstufen und zur Hinzuschätzung greifen kann. Wer eine Zahl wie "48 Stunden" liest, liest eine Erfindung.

Eine Pflicht bleibt in beiden Fällen bestehen, und sie wird gern übersehen: Das Bundesfinanzministerium verlangt ausdrücklich, "die Daten einer TSE regelmäßig zu sichern", gerade wegen des Risikos von Diebstahl oder Defekt. Die Cloud nimmt einem das nicht ab, sie tauscht nur die Risikoart: Statt eines verlierbaren Moduls hat man ein Aufbewahrungsfenster beim Anbieter. fiskaly verkauft die achtjährige GoBD-konforme Archivierung als eigenes Produkt, und mindestens ein Cloud-Anbieter löscht Protokolldaten, die älter als 30 Tage sind. Der Export gehört also in beiden Modellen in den Betriebsablauf.

Ein letzter Punkt korrigiert eine verbreitete Annahme: Eine TSE je Kasse ist nicht vorgeschrieben. Das BMF beantwortet die Frage "Muss je Kasse genau eine TSE eingesetzt werden?" mit "Nein. Mehrere Kassen können an eine TSE angebunden werden", und das BSI bestätigt das. Dass ready2order sein TSE-Paket betriebsweit statt je Gerät abrechnet, ist deshalb keine Lücke, sondern eine kaufmännische Entscheidung auf Basis einer allgemeinen Erlaubnis — und der Grund, warum die Cloud-Rechnung ab der fünften Kasse günstiger ausfällt als vier oder fünf gekaufte Module.

Dazu kommt die Kassenmeldepflicht, seit 2025 in Kraft: Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 im Einsatz waren, mussten bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden; seither gilt für neu angeschaffte oder stillgelegte Systeme eine Monatsfrist. Das Finanzamt Nordrhein-Westfalen stellt dazu unmissverständlich klar: "Eine wirksame Erfüllung der Mitteilungspflicht ist nur auf diesem Weg möglich", gemeint ist ausschließlich Mein ELSTER oder die ERiC-Schnittstelle, kein formloser Brief oder Anruf. Diese Frist ist bereits abgelaufen; wer sie verpasst hat, sollte sie jetzt nachholen, nicht auf eine neue Ankündigung warten. Der vollständige Ablauf zum Nachmelden steht in unserem separaten Beitrag zur Kassenmeldepflicht.

Die dritte Pflicht betrifft nicht das Kassensystem selbst, sondern was danach mit den Daten passiert. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen musst du laut § 147 AO 10 Jahre aufbewahren; für Buchungsbelege gilt eine Frist von 8 Jahren, unabhängig davon, ob du in der Zwischenzeit den Anbieter gewechselt hast. Für den technischen Export verlangt die Finanzverwaltung das DSFinV-K-Format, mit dem Kasseneinzelbewegungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse einheitlich lesbar bleiben, auch für eine unangekündigte Kassen-Nachschau, bei der ein Prüfer ohne Vorankündigung im Betrieb steht und die Kasse sehen will. Wer sein System wechselt, sollte vom alten Anbieter genau diesen Export verlangen, nicht einen PDF-Ausdruck der letzten Monate: Ein PDF erfüllt die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine maschinell auswertbare Schnittstelle nicht, ein DSFinV-K-Export schon.

Kartengebühren: gedeckelt heißt nicht günstig

Der EU-Interchange-Deckel liegt bei 0,2 % für Debit- und 0,3 % für Kreditkarten, doch die tatsächliche Kartengebühr bei vectron liegt bei 1,29 % und bei Amex sogar bei 1,9 %. Die Verordnung (EU) 2015/751 begrenzt seit Dezember 2015 nur die Interchange-Gebühr, die an die kartenausgebende Bank fließt. Was auf dem Kontoauszug tatsächlich abgezogen wird, setzt sich aus drei Schichten zusammen: der gedeckelten Interchange-Gebühr, der Scheme-Gebühr an Visa oder Mastercard, und der Marge des Acquirers oder Zahlungsdienstleisters, oft der Kassensystem-Anbieter selbst.

1,29 %
Tatsächliche Kartengebuehr bei vectron (Amex 1,9 %), gegenueber dem gesetzlichen Interchange-Deckel von 0,2 % (Debit) / 0,3 % (Kredit)vectron Systems, offizielle Preisseite

Andere Anbieter zeigen dieselbe Struktur mit anderen Zahlen: ready2order berechnet 1,23 % pro Transaktion ohne Grundgebühr und ohne Mindestumsatz. Beispiele für die effektive Kreditkartenrate in der deutschen Gastronomie reichen von 0,99 % bis 1,55 % je nach Zusatzentgelten, während Girocard-Zahlungen typischerweise bei 0,24 % bis 0,26 % effektiv liegen, näher am Debit-Deckel. Der Handelsverband Deutschland nennt für kleine und mittlere Händler eine ähnliche Größenordnung von rund 0,2 % des Umsatzes für die Girocard, gegenüber 0,8 bis über 1 Prozent bei internationalen Debitkarten. Der Unterschied zwischen Debit- und Kreditkarten-Effektivrate ist also größer als der gesetzliche Deckel allein erklären würde, weil Scheme-Gebühren und Acquirer-Marge bei Kreditkarten stärker durchschlagen.

Für einen Imbiss oder ein Café mit 15.000 € Kartenumsatz im Monat ist der Unterschied zwischen 0,9 % und 1,29 % Kartengebühr rund 59 € im Monat, knapp 700 € im Jahr, allein durch die Rate, ohne dass sich am Softwarepaket oder an der Hardware irgendetwas ändert. Das ist kein Betrag, der eine Kündigung von heute auf morgen rechtfertigt, aber genau die Art von Zahl, die in keinem Preisvergleich auf der Vendor-Website steht, weil dort nur die Softwaregebühr beworben wird.

Der veröffentlichte Satz ist eine Obergrenze, kein Preis

Ein Punkt, der jede Tabelle in diesem Beitrag relativiert und deshalb hierhin gehört: Kartensätze sind verhandelbar und sinken mit dem Umsatz, und mehrere Anbieter schreiben ihre Staffel sogar selbst auf die Preisseite — Flatpay etwa senkt ab 200.000 € Jahresumsatz von 1,39 % auf 0,99 %. Welche Anbieter eine Staffel veröffentlichen, wo genau die Schwellen liegen und wer stattdessen gar keinen Satz nennt, steht vollständig in unserem unabhängigen Vergleich der Kassensysteme für die Gastronomie; für diesen Beitrag zählt nur die Konsequenz daraus.

Und die lautet: Ein Listenpreis richtet sich an Betriebe ohne Alternativangebot, nicht an den Markt. Wer verhandelt, braucht drei Zahlen aus der eigenen Abrechnung — Kartenumsatz, Durchschnittsbon und den heutigen effektiven Gesamtsatz — und ein zweites Angebot; ohne das gibt es für den Vertrieb keinen Grund, vom Listenpreis abzuweichen. Die Größenordnung sollte man dabei realistisch halten. Ein Zehntel Prozentpunkt sind bei 15.000 € Monatsumsatz 180 € im Jahr — das rechtfertigt ein vorbereitetes Telefonat, aber keinen Systemwechsel. Die Beträge, die einen Wechsel tatsächlich tragen, stehen weiter unten bei Laufzeit und Hardware, nicht in der zweiten Nachkommastelle.

Kaufen oder mieten: was die Hardware wirklich kostet

Wer ein Terminal mietet statt kauft, zahlt bei vectron allein für ein stationäres POS-7-Gerät plus Basis-Servicegebühr 74,80 € im Monat, über fünf Jahre gerechnet fast 4.500 €, ohne dass am Ende irgendetwas dem Betrieb gehört. Die monatliche Miete bei vectron liegt je nach Modell zwischen 24,90 € (POS Life) und 39,90 € (POS 7 oder die mobile Order-Hub-Box), dazu kommt die Basis-Servicegebühr von 34,90 € im Monat. Peripheriegeräte wie Bondrucker (9,90 €), Kundendisplay (11,90 €), Scanner (4,90 €) und Kassenlade (ebenfalls 4,90 €) laufen als eigene Monatsposten obendrauf und summieren sich schnell zu einer Rechnung, die mit dem beworbenen Einstiegspreis wenig zu tun hat. Scanner und Kassenlade zusammen sind also 9,80 € im Monat, nicht 4,90 €. Hinzu kommt eine Bindung: vectron nennt für dieselbe Produktlinie eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Nicht jeder Anbieter bindet dich in ein reines Mietmodell: Bei mehreren Kassensystem-Anbietern lässt sich die Hardware auch einmalig kaufen, dann gehört das Gerät danach dem Betrieb, unabhängig davon, wie lange der Softwarevertrag noch läuft. Für eine kleine Bäckerei mit einer einzigen Kasse und wenig Wechseldruck rechnet sich der Kauf meist schneller, weil die Fixkosten nach der Anschaffung wegfallen. Für eine Bar mit mehreren Terminals an Wochenenden, die regelmäßig aufrüstet, kann ein Mietmodell die Investition strecken, solange von Anfang an klar ist, dass am Vertragsende nichts Verwertbares übrig bleibt, das sich in ein neues System mitnehmen ließe. Frag deshalb bei jedem Angebot ausdrücklich, ob Kauf überhaupt eine Option ist, nicht nur, was die Miete kostet.

Die Vertragsklauseln, die einen Wechsel zum Projekt machen

Lightspeed verlängert den Kassensystem-Vertrag automatisch um die volle Mindestlaufzeit, wenn nicht mindestens 90 Tage vor Vertragsende gekündigt wird, während sich Gastronovis Monatstarife laut Anbieter jeweils nur um einen weiteren Monat verlängern. Der offizielle Lightspeed-Servicevertrag formuliert es so: "verlängert sich dieser Vertrag automatisch um die Dauer der Mindestlaufzeit", und die Kündigung braucht "mindestens neunzig (90) Tagen vor dem Ende der aktuellen Laufzeit", sofern die Laufzeit länger als 90 Tage ist; Verträge ohne gesonderten Auftrag brauchen nur 30 Tage. Gastronovi funktioniert strukturell anders, und nennt die Fristen inzwischen offen auf der eigenen Preisübersicht: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei Monats- und Erfolgstarifen drei Monate, danach ist der Vertrag monatlich kündbar "mit einem Vorlauf von 1 Monat", und Monats- wie Jahrestarife verlängern sich jeweils nur um den gebuchten Zeitraum. Ein Monatstarif verlängert sich also um einen Monat, ein Jahrestarif um ein Jahr, während Lightspeed um die volle ursprüngliche Mindestlaufzeit verlängert. Das ist der Unterschied zwischen einer Frist, die man einmal verpasst, und einer, die einen Betrieb ein weiteres Mehrjahrespaket kostet.

Diese beiden Beispiele zeigen die Bandbreite, die tatsächlich existiert. Bei ready2order und SumUp ist auf der jeweils offiziellen Preisseite weder eine Mindestlaufzeit noch eine Kündigungsfrist genannt, was nicht automatisch bedeutet, dass es keine gibt, sondern dass die Antwort in den AGB steht und nicht auf der Seite, die beim Verkaufsgespräch gezeigt wird. Genau das ist der Punkt: Ein fehlender Hinweis auf der Preisseite ist keine Zusage zur Flexibilität, sondern eine offene Frage, die vor der Unterschrift zu klären ist.

Vor der Unterschrift schriftlich klären

  • MindestbindungExakte Monate und Gesamtwert in Euro – nicht nur „jährlich“ oder „Standardlaufzeit“.
  • Automatische VerlängerungDauer der Verlängerung, Kündigungsfenster und konkretes spätestes Kündigungsdatum.
  • Hardware-EigentumGekauft, finanziert oder gemietet; dazu Restschuld und Rückgabe bei vorzeitigem Ausstieg.
  • Effektive KartengebührAll-in-Satz je Kartenart, feste Gebühren und das Recht des Anbieters, Preise zu ändern.
  • ZusatzkostenSchnittstellen, Support, KDS, Online-Bestellung, weitere Terminals und Standortgebühren.
  • DatenexportDSFinV-K und andere Formate, enthaltene Historie, Kosten und Zugriff nach Vertragsende.
  • WechselaufwandKündigungsgebühr, Migrationshilfe, Schulung, Installation und erwartete Ausfallzeit.

Der unterschriebene Vertrag oder Auftrag muss jeden Punkt beantworten. Eine Zusage im Verkaufsgespräch ist kein Ausstiegsplan.

Was würde ein Wechsel wirklich kosten?

Zwei Zahlen entscheiden den größten Teil der Rechnung: wie stark sich deine effektive Kartengebühr wirklich ändern würde, und wie viele Monate Restlaufzeit inklusive Hardware-Restwert noch offen sind. Bei 15.000 € Kartenumsatz im Monat bringt eine um 0,39 Prozentpunkte niedrigere Rate rund 58,50 € im Monat, womit sich typische Ausstiegskosten von 600 € nach gut zehn Monaten amortisiert haben. Das ist die Rechnung, die vor jeder Kündigung steht.

Was eine niedrigere Kartengebuehr wirklich wert ist

%
%
Ersparnis pro Monat
59
Ersparnis pro Jahr
702
Monate bis zur Amortisation der Ausstiegskosten
10 Monate

Reine Arithmetik auf Basis deiner Eingaben. Nicht enthalten: Umstellungszeit, Schulungsaufwand und moegliche Umsatzausfaelle waehrend der Migration, die real sind und getrennt bewertet werden sollten.

Was der Rechner nicht zeigt: die Stunden, die dein Team braucht, um ein neues System zu lernen, die Zeit für den TSE-Umzug auf ein neues Gerät, und die Tage mit langsamerem Service während der Umstellung. Diese Kosten sind real, aber individuell für jeden Betrieb, deshalb rechnet sie kein Vergleichsportal pauschal vor. Genau deshalb lohnt sich ein Wechsel in der Praxis meist erst, wenn die jährliche Ersparnis die reinen Ausstiegskosten klar übersteigt, und nicht schon bei einem knappen rechnerischen Break-even, das die Reibung der Umstellung noch gar nicht einpreist.

Ohne erneuten Lock-in kaufen

Betriebe, die nicht in der nächsten Vertragsfalle landen, wählen selten das billigste System. Sie fragen vor der Unterschrift nach der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist, klären, wem die Hardware gehört, und lassen sich schriftlich bestätigen, in welchem Format ihre eigenen Verkaufsdaten am Tag nach der Kündigung noch vorliegen. Diese drei Fragen entscheiden über mehr Geld als jeder Vergleich der Monatsgebühren: Eine automatische Verlängerung um weitere drei Jahre bindet auf dem mittleren Lightspeed-Tarif 5.724 €, während der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Softwarepaket im Monat bei 160 € liegt. Das gilt für die kleine Bäckerei mit einer Kasse genauso wie für den Laden mit Wochenendpersonal oder das Restaurant mit drei Terminals, nur die Stückzahl der Fragen ändert sich mit der Zahl der Geräte.

Dieselbe Konsequenz gilt für das, was mit den Daten passiert, solange das System noch läuft, nicht erst am Tag der Kündigung. Ein großes Restaurant an einem Fluss im Westen Deutschlands steuert seine ganze Woche inzwischen über einen einzigen Montagmorgen-Bericht: Umsatz, Renner und Ladenhüter, Tischauslastung und frische Bewertungen. Das zeigt, worauf es eigentlich ankommt: Das Kassensystem war nie der eigentliche Wert, sondern die Daten darunter, und eine gute Kaufentscheidung schützt genau diesen Zugriff, unabhängig davon, welcher Anbieter gerade auf dem Bildschirm steht oder wie lange der Vertrag noch läuft. Wie sich diese Zahlen auf der Personalseite auswirken, zeigt unser Beitrag zu den Personalkosten-Benchmarks 2026; wer seine Auswertungen lieber direkt per ChatGPT-Prompt selbst zusammenstellt, findet die passenden Vorlagen in unserem Beitrag zu ChatGPT-Prompts für die Gastronomie.

Häufige Fragen

Was kostet ein Kassensystem für ein kleines Café oder Restaurant wirklich?

Die Monatsgebühr für die Software ist meist nur ein Teil der Rechnung. Dazu kommen die TSE-Pflicht (rund 10 bis 16 € im Monat für eine Cloud-TSE oder einmalig etwa 234 € netto für ein Hardware-Modul mit fünf Jahren Laufzeit), die Hardware-Miete oder der Kauf des Terminals, und die Kartengebühr pro Transaktion, die bei den geprüften Anbietern zwischen 1,23 % und 1,99 % liegt, deutlich über dem gesetzlichen Interchange-Deckel.

Wie lange ist ein Kassensystem-Vertrag normalerweise gebunden?

Das unterscheidet sich stark zwischen Anbietern. Lightspeed verlängert den Vertrag automatisch um die volle Mindestlaufzeit, wenn du nicht mindestens 90 Tage vorher kündigst. Gastronovi nennt auf der eigenen Preisübersicht dagegen drei Monate Mindestlaufzeit bei Monatstarifen, danach monatlich kündbar mit einem Monat Vorlauf, und verlängert jeweils nur um den gebuchten Zeitraum. Frag vor der Unterschrift konkret nach der Mindestlaufzeit in Monaten und der Kündigungsfrist, nicht nach "Standardlaufzeit".

Muss ich die TSE selbst zahlen, oder ist die im Kassensystem enthalten?

Das hängt vom Anbieter ab. SumUp, orderbird und Flatpay rechnen die TSE in den Paketpreis ein, ready2order (15,90 € im Monat), Gastronovi (14 € im Monat) und Tillhub (119 € im Jahr) weisen sie separat aus. Wer stattdessen ein Hardware-Modul kauft, zahlt bei Epson 233,58 € netto einmalig für 60 Monate Zertifikatslaufzeit. Über fünf Jahre ist der Kauf damit deutlich günstiger als jedes der genannten Abos, außer mehrere Kassen teilen sich ein betriebsweites Paket.

Was passiert mit meinen Kassendaten, wenn ich den Anbieter wechsle?

Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse musst du laut § 147 AO 10 Jahre aufbewahren; für Buchungsbelege wie Rechnungen gelten 8 Jahre. Der Anbieterwechsel ändert daran nichts. Für den technischen Export verlangt die Finanzverwaltung das DSFinV-K-Format für Kasseneinzelbewegungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse. Frag vor dem Wechsel ausdrücklich nach einem vollständigen DSFinV-K-Export, nicht nur nach einem PDF-Auszug.

Ist die Kassenmeldepflicht für mein bestehendes System noch relevant?

Ja, falls du sie noch nicht erledigt hast. Die Frist für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 im Einsatz waren, lief am 31. Juli 2025 ab; seither gilt eine Monatsfrist ab Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Eine wirksame Meldung ist laut Finanzamt NRW nur über Mein ELSTER oder die ERiC-Schnittstelle möglich. Den vollständigen Ablauf zum Nachmelden findest du in unserem separaten Beitrag dazu.

Quellen

  1. vectron Systems - Preise (offizielle Preisseite)Monatliche Hardware-Miete je Modell, Basis-Servicegebühr 34,90 EUR, Kartengebühr 1,29 % (Amex 1,9 %), Online-Zahlung 1,99 %
  2. Lightspeed - Servicevertrag (rechtliche Bedingungen, offiziell)Automatische Vertragsverlängerung um die Mindestlaufzeit; Kündigungsfrist von mindestens 90 Tagen vor Laufzeitende bei Verträgen über 90 Tage
  3. Lightspeed - Kassensystem Restaurant Preise (offiziell)Basic 89 EUR/Monat, Core 159 EUR/Monat, Pro 249 EUR/Monat, zusätzliche Lizenz 49 EUR/Monat
  4. ready2order - Kassen (offizielle Preisseite)Kassensystem-Abo 35,90 EUR/Monat, TSE-Paket 15,90 EUR/Monat, readyPay-Transaktionsgebühr 1,23 % ohne Grundgebühr
  5. SumUp - Kassensystem Pro, Kosten (offiziell)Kassensystem Plus 39 EUR/Monat; Basis-Kassensystem ohne monatliche Grundgebühr
  6. Flatpay - Preise (Deutschland)Veroeffentlichte Volumenstaffel - 1,39 % auf das Zahlungsterminal bis 200.000 EUR Jahresumsatz und 0,99 % darueber; Beleg dafuer, dass Kartensaetze mit dem Umsatz sinken. Geprueft am 12. August 2026.
  7. Gastronovi - PreisuebersichtKassensystem 69 EUR fuer die erste Lizenz, 59 EUR fuer die zweite bis fuenfte, 49 EUR ab der sechsten; Cloud-TSE 14 EUR im Monat; Gastronovi Pay gestaffelt von 0,70 % auf 0,50 % nach Umsatz; Mindestvertragslaufzeit drei Monate bei Monatstarifen, danach monatlich kuendbar mit einem Monat Vorlauf. Ersetzt die frueher hier zitierte Drittquelle. Geprueft am 12. August 2026.
  8. SumUp - Preise (Deutschland)Hinweis auf einen individuellen Tarif ab 10.000 EUR Monatsumsatz mit maßgeschneiderten Gebuehren und flexiblen Konditionen. Geprueft am 12. August 2026.
  9. Finanzamt NRW - Mitteilungspflicht für elektronische AufzeichnungssystemeRechtsgrundlage Paragraph 146a Abs. 4 AO i.V.m. Paragraphen 1, 10 KassenSichV; Frist 31. Juli 2025 für Bestandssysteme, danach Monatsfrist; Meldung nur ueber Mein ELSTER oder ERiC-Schnittstelle
  10. Gesetze im Internet - Paragraph 147 Abgabenordnung (Aufbewahrungspflicht)10 Jahre Aufbewahrungspflicht fuer Buecher, Aufzeichnungen und Bilanzen; 8 Jahre fuer Buchungsbelege
  11. BZSt - Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung fuer Kassensysteme (DSFinV-K)Rechtsgrundlage Paragraph 146a AO, Paragraph 4 KassenSichV; Pflichtexporte Kasseneinzelbewegungen, Stammdaten, Kassenabschluesse; aktuelle Fassung 2.4 (2.3 seit Juli 2022 gueltig, 2.4 ist eine redaktionelle Aktualisierung)
  12. EUR-Lex - Verordnung (EU) 2015/751 ueber Interbankenentgelte fuer kartengebundene ZahlungsvorgaengeInterchange-Deckel 0,2 % Debit- und 0,3 % Kreditkarten, in Kraft ab 9. Dezember 2015
  13. Bundesfinanzministerium - FAQ zum Kassengesetz und zur BelegausgabepflichtVerweist fuer den TSE-Ausfall auf Nr. 2.7 des AEAO zu Paragraph 146a; verlangt wegen des Risikos von Diebstahl oder Defekt, "die Daten einer TSE regelmaessig zu sichern"; beantwortet "Muss je Kasse genau eine TSE eingesetzt werden?" mit "Nein. Mehrere Kassen koennen an eine TSE angebunden werden"; ein blosser Wechsel der TSE ist nicht mitteilungspflichtig. Geprueft am 12. August 2026.
  14. BSI - Fragen und Antworten zur technischen SicherheitseinrichtungBestaetigt, dass mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme eine gemeinsame TSE nutzen koennen, und dass eine Transaktion immer nur mit einer einzelnen TSE durchgefuehrt wird; die TSE besitzt eine Funktion zum Export der gespeicherten Daten. Geprueft am 12. August 2026.
  15. fiskaly - Cloud-TSE bis 2033 zertifiziertZertifizierung der Cloud-TSE bis 2033 verlaengert, Aktualisierung ohne Zutun des Betriebs. Die achtjaehrige GoBD-konforme Archivierung verkauft fiskaly als eigenes Produkt, ist also nicht automatisch Teil der Signaturleistung. Geprueft am 12. August 2026.
  16. Epson - Fiskalloesungen und zertifizierte TSEHerstellerpreise fuer die Hardware-TSE - MicroSD-TSE 233,58 EUR UVP netto, USB-TSE 244,80 EUR UVP netto, jeweils 60 Monate Zertifikatslaufzeit. Ersetzt die frueher hier zitierte Vergleichsportal-Quelle, deren Prosa- und Tabellenwerte sich untereinander widersprachen. Geprueft am 12. August 2026.
  17. Tillhub - TSE-KasseNennt fuer die TSE einen jaehrlichen Festpreis von 119 EUR, waehrend die eigene Preisseite die Basiskassen mit "inklusive TSE" bewirbt - ein Widerspruch zwischen zwei Seiten desselben Anbieters. Geprueft am 12. August 2026.
  18. Handelsverband Deutschland (HDE) - girocard im HandelNennt fuer kleine und mittlere Haendler rund 0,2 Prozent des Umsatzes fuer die girocard gegenueber 0,8 bis ueber 1 Prozent bei internationalen Debitkarten. Branchenverband, keine neutrale Statistikbehoerde, aber naeher an der Primaerquelle als die Fachpresse.
  19. gastgewerbe-magazin - Kartenzahlung in der Gastronomie, GebuehrenfallenAufbau der Kartengebuehr aus Interchange-, Scheme- und Acquirer-Anteil; Beispiele auf der Seite reichen von 0,99 % bis 1,55 % effektiver Kreditkartenrate mit Zusatzentgelten

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